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Mit Missio canonica ist die Bestimmung des Kirchenrechts (Kanon) gemeint, auf Grund derer jemand die Beauftragung (missio) zur amtlichen Verkündigung des Glaubens im schulischen Religionsunterricht und in der Katechese erhält. Die Missio wird durch den Bischof erteilt und kann auch durch ihn wieder entzogen werden.
Unabhängig davon ist jeder Christ (nichtamtlich) zur Weitergabe des Glaubens beauftragt und gesandt.