Regelung für Religionslehrkräfte ab 1. Mai

Neue Missio-Ordnung im Bistum Münster - Lebensführung bleibt privat

  • Bischof Felix Genn setzt zum 1. Mai eine neue Missio-Ordnung für Religionslehrkräfte im Bistum Münster in Kraft.
  • Dabei stehe „das Zeugnis christlichen Lebens“ im Mittelpunkt.
  • Fragen der persönlichen Lebensführung spielten nun keine Rolle mehr.

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Bischof Felix Genn setzt zum 1. Mai eine neue Missio-Ordnung für das Bistum Münster in Kraft. Diese bestimmt das Verhältnis von Kirche und Religionslehrkräften neu, wie die Bischöfliche Pressestelle berichtet.

Die „Missio canonica“ ist die bischöfliche Beauftragung, katholische Religion zu unterrichten. Ihre Verleihung ist nötig, weil für den katholischen Religionsunterricht das Land und das jeweilige Bistum gemeinsam verantwortlich sind. Religionslehrkräfte handeln im Namen beider Institutionen, heißt es in der Mitteilung weiter.

„Das Zeugnis christlichen Lebens“

Im Mittelpunkt der neuen Missio-Ordnung, die der Beauftragung zum katholischen Religionsunterricht im Bistum Münster zugrunde liegt, steht jetzt „das Zeugnis christlichen Lebens“. Dazu sind alle katholischen Lehrkräfte aufgerufen. Fragen der persönlichen Lebensführung spielen hingegen bei der Verleihung der „Missio canonica“ keine Rolle mehr. Die neue Ordnung entspricht insofern den Änderungen im kirchlichen Arbeitsrecht, die die deutschen Bischöfe im vergangenen Herbst beschlossen hatten.

„Das Zeugnis christlichen Lebens soll als inhaltlich bindende Ausrichtung zu einer lebendigen Kirche beitragen, die positiv ausstrahlt und für Menschen in einer pluralen Gesellschaft einladend ist“, erklärt Christian Schulte von der Leitung der Hauptabteilung Schule und Erziehung des Bistums. Ihm zufolge gewinnen künftig „die Transparenz eines reflektierten christlichen Glaubens, die kritische Loyalität und die Positionalität an Bedeutung.“

Ausgrenzung soll begegnet werden

Außerdem biete die neue Ordnung eine verbesserte Chance, Verunsicherung und Ausgrenzung zu begegnen. In diesem Sinne richte sie sich, wie es in der Präambel heiße, an alle Lehrkräfte „unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrer persönlichen Lebenssituation, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität.“

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