Was Veranstalter bei Jugendfreizeiten beachten sollten

12 Tipps, damit Ferien mit Flüchtlingen klappen

Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW hat zwölf Tipps erarbeitet, damit gemeinsame Freizeiten gelingen. Die Hinweise reichen von der Beachtung des jeweiligen kulturellen Hintergrunds bis hin zur Hilfe bei Sprachproblemen.

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Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW hat zwölf Tipps erarbeitet, damit gemeinsame Freizeiten gelingen. Die Ratschläge reichen von der Beachtung des jeweiligen kulturellen Hintergrunds bis hin zu Finanzierung und Hilfe bei Sprachproblemen. Hier die Tipps:

1. Eine häufig gestellte Frage: Wie bekommen wir Kontakt zu Flüchtlingskindern, wie können wir unsere Einladung an sie richten? Die Kontaktaufnahme kann möglicherweise über den örtlichen Flüchtlingsrat, eine Integrationsagentur, einen so genannten Deutsch-Ausländischen Freundeskreis oder über andere Helfer erfolgen, beispielsweise über die Migrationsfachdienste der Wohlfahrtsverbände am Ort. Oder es wird über Schulen geworben.

2. Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit den Behörden Ihrer Kommune auf (Jugendamt, Ausländerbehörde) und bitten Sie um Grundinfos und tatkräftige Unterstützung.

3. Kalkulieren Sie die Teilnehmerbeiträge für die jungen Flüchtlinge und für andere Kinder, die Hilfeempfänger sind, möglichst niedrig. Beantragen Sie eventuell besondere Fördermittel bei Ihrer Kommune oder fragen Sie das Jugendamt. Fragen Sie auch bei Ihrer Kirchengemeinde nach.

4. Stellen Sie im Gespräch mit dem Jugendamt und der Ausländerbehörde sicher, dass den Eltern der Flüchtlingskinder, die an einer Ferienfreizeit teilnehmen, keine (finanziellen) Nachteile entstehen. Dies gilt auch für aufenthaltsrechtliche Regelungen.

5. Wichtig ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden ist. Es sollte für alle Kinder und Jugendlichen eine Haftpflichtversicherung und eine Krankenversicherung abgeschlossen sein. Bei Auslandsfahrten muss für die jungen Flüchtlinge für den Zeitraum der Maßnahme eine Auslands-Krankenversicherung abgeschlossen werden.

6. Überprüfen Sie rechtzeitig die Personaldokumente der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das gilt besonders bei geplanten Auslandsfahrten. Die Abklärung ausländerrechtlicher Fragen (Aufenthaltstitel, sich daraus ergebende Regelungen) ist mit der zuständigen Ausländerbehörde zu besprechen. Viele der hier Tätigen werden bemüht sein, eine Teilnahme junger Flüchtlinge an Freizeiten zu ermöglichen.

7. Überprüfen Sie die Notwendigkeit von Dolmetscherinnen und Dolmetschern beziehungsweise von geeigneten Begleiterinnen und Begleitern für Ihre Maßnahme.

8. Berücksichtigen Sie insbesondere Ess-, Schlaf-, Hygiene-, Kleidungs- und Kommunikationsgewohnheiten von Flüchtlingskindern.

9. Hilfreich kann die Vermittlung von „Patenschaften“ unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sein, damit mögliche Konflikte früh erkannt werden.

10. Bedenken Sie, dass für muslimische Mädchen und Jungen Körperkontakte ein Tabu sind und von daher gleichgeschlechtliche Maßnahmen, Unterbringung und Weiteres bedacht werden sollten. Bei vielen Ferienmaßnahmen hat sich bewährt, Elternteile oder den Eltern bekannte Betreuerinnen und Betreuer mit entsprechendem kulturellen Hintergrund mitzunehmen.

11. Thematisieren Sie die Teilnahme von Flüchtlingskindern, wenn es erforderlich erscheint, mit allen Beteiligten schon vor der Freizeit und begründen Sie Ihr Engagement. Wenden Sie vorhandene Zurückhaltungen beispielsweise auf Seiten der Eltern möglichst in eine offensive Zustimmung.

12. Bei konkreten Fragestellungen und Problemen wenden Sie sich an die örtlichen Flüchtlingsräte, Wohlfahrtsverbände, Menschenrechtsinitiativen und an das Jugendamt.

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