Für Gottesdienste, Musikgruppen, Pfarrheime

3G, 2G, 2G plus, Booster – die Regeln im NRW-Teil des Bistums Münster

  • Die ab heute geltende Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen hat Auswirkungen auf den kirchlichen Bereich.
  • Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp fasst die Regeln zusammen.
  • Vorgaben für Gottesdienste, Musikgruppen, Jugendliche und die Nutzung von Pfarrheimen im Überblick.

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Die ab heute geltende Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen mit neuen Testvorgaben (2G plus) hat Auswirkungen auf den kirchlichen Bereich. In einer Mail an alle Bistums-Mitarbeitenden fasst Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp die Regeln zusammen.

Gottesdienste

Es bleibt bei Abständen von 1,50 Meter und der Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder OP-Maske während der gesamten Zeit, auch beim Gemeindegesang. Die Mitfeier ohne Impfung und Test ist möglich, es sei denn, die Pfarrei legt 3G oder 2G fest. Dann müssen Nachweise beim Zugang kontrolliert werden. Der negative Antigen-Schnelltest (3G) darf höchstens 24 Stunden zurückliegen, der PCR-Test 48 Stunden.

Musik

Für Chöre und Blasensembles gilt bei Proben und Auftritten 2G plus; Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen negativen Schnelltest vorlegen, der nur 24 Stunden zurückliegen darf, beim PCR-Test 48 Stunden. Dann ist Singen ohne Maske erlaubt. Nach einer Corona-Auffrischungsimpfung („Booster“) ist kein zusätzlicher Test nötig.

Kinder und Jugendliche

Kinder im Vorschulalter werden ohne Test Getesteten gleichgestellt. Jugendliche bis 16 Jahren gelten wegen regelmäßiger Tests in Schulen als getestet. 16- und 17-Jährige müssen ihren Status nachweisen. Falls sie nicht in Schulen getestet werden, benötigen sie einen Test wie oben.

Pfarrheime

Es gilt Maskenpflicht. Generalvikar Winterkamp empfiehlt dringend, Veranstaltungen und Gremiensitzungen mindestens unter 3G abzuhalten – auch Katechesen. 2G gilt bei Konzerten, Aufführungen und anderen Kulturveranstaltungen, auch in Kirchen.

Wird in Pfarrheimen gesungen, Sport getrieben oder bei gastronomischen Angeboten greift 2G plus; Geboosterte sind vom Test befreit. Der Generalvikar betont, Verantwortliche vor Ort könnten strengere Regeln für die Nutzung von Pfarrheimen und Gebäuden beschließen.

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