Wahl der kirchlichen Mitarbeitervertretungen im April 2021

Belegschaften in Caritas und Kirche bestimmen ihre Vertreter

  • Im Bistum Münster werden im April 2021 die Mitarbeitervertretungen neu gewählt. Zur Wahl aufgerufen sind mehr als 100.000 Beschäftigte in den Einrichtungen der Caritas und des Bistums.
  • Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten beginnt in den aktuell 596 Mitarbeitervertretungen.
  • Corona-Schutzmaßnahmen und Sparkurs des Bistums sind wichtige Themen der Beschäftigten.

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„Für Gerechtigkeit und gute Arbeitsbedingungen“ – unter diesem Motto bereiten die Mitarbeitervertretungen (MAV) in den karitativen und kirchlichen Einrichtungen des Bistums Münster die nächsten MAV-Wahlen vor. Mehr als 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kirche und Caritas wählen ihren „Betriebsrat“.

Die Wahl der insgesamt 596 Mitarbeitervertretungen findet am 14. April 2021 statt. Falls dieser gemeinsame Wahltermin aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen nicht genutzt werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Termin im Wahlzeitraum vom 1. März bis 31. Mai 2021 festzulegen.

 

Schulungen der Wahlvorstände beginnen

 

„Wir beginnen derzeit mit den Schulungen der Wahlvorstände“, sagt Ulrich Richartz, Geschäftsführer der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG) im Bistum Münster. „Die Suche nach Kandidaten wird folgen. Wir sind optimistisch, genügend Bewerberinnen und Bewerber zu finden.“

Die Arbeitsgemeinschaft mit ihrer Geschäftsstelle im Könzgenhaus in Haltern betreut aktuell 596 Mitarbeitervertretungen. Diese vertreten Einrichtungen der Caritas, Krankenhäuser und Alten- und Pflegeeinrichtungen mit mehr als 80.000 Beschäftigten und weitere 20.000 Angestellte im kirchlich verfassten Bereich, wie zum Beispiel in den Pfarreien und in der Bistumsverwaltung.

 

Mitbestimmung in Personalfragen

 

„Zusammen mit den Dienst- und Arbeitgebern setzt sich die MAV dafür ein, die Arbeitsbedingungen fair und gerecht nach Maßgabe von Vorschriften und Gesetzen zu gestalten“, erläutert Richartz. Es gehe um Mitsprache und Mitbestimmung. So bestimme die MAV beispielsweise bei der Einstellung von neuem Personal mit, achte darauf, ob die Kandidatinnen und Kandidaten gut ins Team passen und richtig im Tarifsystem eingruppiert werden.

Eine MAV entscheidet ebenso mit über die Notwendigkeit von Kurzarbeit, hat Mitspracherecht bei der Festlegung von Betriebsferien und Urlaubsplanung und achtet darauf, dass in einem Betrieb alles fair und gerecht zugeht.

 

Sparkurs des Bistums ist ein Dauerthema

 

Ein aktuelles Thema für die MAV sieht Richartz für den kirchlich verfassten Bereich im Sparkurs des Bistums. „Es ist ein Dauerthema. Wir sind über die Sparpläne des Bistumsleitung informiert und zeigen für den Sparprozess Verständnis“, sagt der DiAG-Geschäftsführer. Ziel der MAV sei es, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten und Arbeitsplätze zu erhalten.

Dass gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen einer starken MAV bedürfen, erklärt Richartz auch angesichts der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen verpflichtenden Testungen auf Corona für Beschäftigte und Besucher in den entsprechenden Einrichtungen. Eine Frage der Beschäftigten sei zum Beispiel, ob ein Corona-Test und eine Impfung verpflichtend sind.

 

Nebentätigkeiten von Klinik-Mitarbeitern

 

Über eine MAV geklärt werden müsse auch die Frage, ob ein Arbeitgeber Nebentätigkeiten von Beschäftigten untersagen darf. „Viele Mitarbeiter aus den Kliniken möchten im Rahmen einer Nebenbeschäftigung in den so genannten Impfzentren arbeiten. Diese Nebentätigkeiten sind in vielen Krankenhäusern durch die Dienstgeber untersagt worden“, erklärt Richartz.

Die DiAG hat in diesem Zusammenhang einen Fragen- und Antwortkatalog zum Thema „Impfung/Testung wegen Covid19“ erarbeitet. Er ist unter www.diag-muenster.de zu finden.

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