Jugendbischof erläutert katholische Lehre

Bischof Oster: Kondomverbot gilt nicht unter allen Umständen

Jugendbischof Stefan Oster hat sich zur katholischen Lehre über den Gebrauch von Kondomen geäußert. Demnach gilt das Kondomverbot keineswegs „immer und unter allen Umständen“.

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Jugendbischof Stefan Oster hat sich zur katholischen Lehre über den Gebrauch von Kondomen geäußert. In einem Gespräch beim Weltjugendtag zum Thema Aids sei die Frage aufgekommen, wie kirchliche Institutionen mit den Empfehlungen anderer umgehen, sich vor HIV durch Kondome zu schützen, sagte Oster der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): „Es bestand der Eindruck, als gäbe es immer und unter allen Umständen ein Kondomverbot durch die Lehre der Kirche. Ich habe daraufhin klargestellt, dass dieser Eindruck so pauschal nicht richtig ist.“

Diese Lehre und die darum entstandene Debatte über sogenannte künstliche Verhütungsmittel bezögen sich „nur auf die Ehe zwischen Mann und Frau - weil die Kirche die Ehe als den Ort sieht, an dem die geschlechtliche Verbindung zwischen Mann und Frau ihren eigentlichen Ort hat“, betonte der Passauer Bischof.

 

Bedeutung der Treue

 

Deshalb fördere die Kirche Programme, in denen Menschen „entweder Treue in der Ehe oder Enthaltsamkeit leben“, so Oster. Wenn ein Mensch entschlossen sei, seine Sexualität „anders auszuleben, zum Beispiel promiskuitiv“, folge er ohnehin nicht der Lehre der Kirche: „In diesem Fall hielte ich es für absurd zu sagen, zum Beispiel ein HIV-Infizierter solle doch auf Kondome verzichten, weil es die Kirche angeblich so vorschreibe.“

Noch einmal schwieriger sei die Frage, wie ein HIV-Infizierter innerhalb einer Ehe mit Verhütung umgehen könne, fügte der Bischof hinzu. Dies sei „im Einzelfall zu betrachten“.

 

Die Enzyklika „Humanae vitae“

 

Die päpstliche Enzyklika „Humanae vitae“ von 1968 lehnt alle Formen der künstlichen Empfängnisverhütung wie Kondome oder die Pille ab und sieht nur natürliche Methoden der Verhütung wie die Temperatur- oder Zyklusmethode als vertretbar an. Dies führt zu Diskussionen, die mit dem Aufkommen von Aids weiter verstärkt wurden. Seitdem ist nicht mehr nur die Familienplanung im Blick, sondern auch der Schutz der Gesundheit.

Seit 2005 gab es auch im Vatikan Stimmen, wonach eine Frau von ihrem HIV-infizierten Ehemann den Gebrauch des Kondoms beim ehelichen Geschlechtsverkehr verlangen dürfe. Auch „im Drogenmilieu oder dort, wo eine verbreitete Promiskuität mit großem Elend einhergeht“, könne der Kondomgebrauch für legitim gehalten werden.

 

Benedikt XVI. und Franziskus

 

2010 sorgte eine Äußerung des damaligen Papstes Benedikt XVI. für Aufsehen. In einem Interview-Buch sagte er, wenn es darum gehe, die Ansteckungsgefahr zu verringern, könne die Benutzung von Kondomen im „begründeten Einzelfall“ ein „erster Schritt sein auf dem Weg hin zu einer anders gelebten, menschlicheren Sexualität“.

Auch Papst Franziskus hatte im Zusammenhang mit Aids und mit dem Zika-Virus erklärt, die Frage nach einer Lockerung des Kondom-Verbots stelle die Kirche vor ein Dilemma. Aber auch er sprach immer nur von „bestimmten Einzelfällen“.

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