Generalvikar Winterkamp: Wir setzen Arbeitsrechts-Urteile um

Bistum Münster: Nicht alle Beschäftigten müssen katholisch sein

Das Bistum Münster besteht nicht darauf, dass alle seine Beschäftigten katholisch sind. Die Konfession könne „nur zur Bedingung gemacht werden, wenn das für die Tätigkeit objektiv geboten ist“, sagte Generalvikar Klaus Winterkamp.

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Das Bistum Münster besteht nicht darauf, dass alle seine Beschäftigten katholisch sind. Die Konfession könne in Stellenausschreibungen „nur zur Bedingung gemacht werden, wenn das für die Tätigkeit objektiv geboten ist“, sagte Generalvikar Klaus Winterkamp laut Bischöflicher Pressestelle. Damit setze das Bistum jüngste Urteile zum Arbeitsrecht um.

Winterkamp äußerte sich bei einer Tagung von Richtern und Beisitzern kirchlicher Arbeitsgerichte aus ganz Deutschland in Haltern. Er wies auf Schwierigkeiten kirchlicher Dienstgeber bei der Besetzung mancher Stellen hin: „Das medial vielfach transportierte Image von einer rückständigen, miefigen, muffigen Institution trägt nicht dazu bei, dass wir als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen werden.“ Auch „hausgemachte Skandale“ seien kontraproduktiv.

 

„Kirche ist ein verlässlicher Arbeitgeber“

 

Die Kirche müsse verdeutlichen, dass sie ein verlässlicher Arbeitgeber sei – mit einem attraktiven und vielfältigen Angebot von Berufen, mit Aufstiegsmöglichkeiten und Perspektiven, so Winterkamp. Zudem handele es sich vielfach um „sinnvolle und sinnstiftende Tätigkeiten“ und wertvolle Dienste am Menschen.

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