Bedingungen für muslimische und andere Mitarbeiter

Kitas im Bistum: Erzieherinnen müssen nicht katholisch sein

In katholischen Kitas im Bistum Münster müssen nicht mehr alle Erzieherinnen und Erzieher katholisch sein. Mit dieser Reform reagiert das Bistum auf jüngste Arbeitsgerichtsurteile zum Diskriminierungsverbot.

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In katholischen Kitas im Bistum Münster müssen nicht mehr alle Erzieherinnen und Erzieher katholisch sein. Mit dieser Reform reagiere das Bistum auf jüngste Arbeitsgerichtsurteile zum Diskriminierungsverbot, sagte Diethelm Schaden, Personalchef im Bischöflichen Generalvikariat, am Donnerstag in Münster.

Künftig gelte, dass eine Erzieherin oder ein Erzieher gleich welcher Konfession „sich mit den Zielen einer katholischen Kita identifizieren und sie im Sinn des Trägers umsetzen muss“, sagte Schaden bei einer Tagung von Mitarbeitern katholischer Kindertagesstätten. Das habe Folgen für Stellenausschreibungen und Vorstellungsgespräche. So sei es künftig nicht mehr einfach möglich, Bewerber nach ihrer Konfession oder einem eventuellen Kirchenaustritt zu fragen.

 

Bereitschaft zur Fortbildung

 

Diethelm Schaden.
Diethelm Schaden. | Foto: Jens Joest

Auch Muslime könnten in der Kita-Erziehung arbeiten, sofern sie sich im Berufsalltag mit den katholischen Zielen und Werten der Einrichtung identifizieren, betonte Schaden. Es habe aus niederrheinischen Städten wie Duisburg bereits Anfragen gegeben. Dort besuchten so viele Muslime katholische Kitas, dass auch muslimische Erziehungskräfte sinnvoll seien.

„Nicht-katholische Erzieherinnen und Erzieher müssen allerdings genauso Inhalte wie die Feste des katholischen Jahreskreises vermitteln und bereit sein, sich entsprechend fortzubilden“, so der Personalchef. Eine muslimische Missionierung während der Arbeitszeit sei ausgeschlossen.

 

Leitungen bleiben katholisch

 

Für Leitungsaufgaben von Kita-Verbünden und einzelnen Kindertagesstätten würden katholische Träger im Bistum Münster weiterhin ausschließlich Katholiken einstellen, sagte Schaden. Das sei auch nach den jüngsten Arbeitsrechtsurteilen zulässig.

Nach Angaben des Personalchefs werden rund 22.300 kirchlich Beschäftigte über das Bistum besoldet. Darunter sein allein 8.000 Erzieherinnen und Erzieher – also mehr als jeder Dritte.

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