Diözesanverband und Kolpingjugend: Grundgesetzänderung überfällig

Bundestagswahl: Kolping im Bistum Münster will Wahlalter auf 16 senken

  • Schon 16-Jährige sollen den Bundestag wählen dürfen, fordern das Kolpingwerk und die Kolpingjugend im Bistum Münster.
  • Christopher Eing von der Kolpingjugend hält eine Grundgesetzänderung für „überfällig“.
  • Harold Ries vom Kolpingwerk betont, die Jugend wolle „Verantwortung für ihre Bildung und Umwelt übernehmen“.

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Schon 16-Jährige sollen den Bundestag wählen dürfen, fordern das Kolpingwerk und die Kolpingjugend im Bistum Münster. Seit der Senkung des Wahlalters auf 18 Jahre 1970 hätten sich die gesellschaftlichen Gegebenheiten „deutlich verändert“, betonen die Verbände.

Christopher Eing (21), Vorsitzender der Kolpingjugend im Bistum Münster, hält eine Grundgesetzänderung nach Verbandsangaben für „überfällig“. Minderjährige Jugendliche sollten Berufs- und Studienentscheidungen treffen, „aber in der Bundespolitik nicht an zentralen Themen für unsere Zukunft wie Klima, Infrastruktur, Digitalisierung mitwirken?“, wundert Eing sich.

 

„Junge Menschen beteiligen – sie müssen mit Entscheidungen leben“

 

„Junge Menschen müssen mit den heute getroffenen politischen Entscheidungen leben.“ Daher müssten sie an ihnen beteiligt sein. Der Kolpingjugend im Bistum Münster gehören nach eigenen Angaben 7.000 Menschen an.

Auch Harold Ries, Kolping-Vorsitzender im Bistum, betont, die Jugend sei „politischer geworden, will Verantwortung für ihre Bildung und Umwelt übernehmen“. Er verweist auf tausende junge Menschen, die für den Klimaschutz demonstrieren.

 

Wahlalter 16 ist nicht ungewöhnlich

 

Derzeit dürfen 16- und 17-Jährige in zehn Bundesländern bei Kommunalwahlen mitwählen, darunter in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. In Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein können sie sich auch an Landtagswahlen beteiligen. Für Bundestag und Europaparlament gilt die Grenze 18 Jahre. Eine Senkung des Wahlalters fordern Jugendverbände – auch katholische – seit Jahren.

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