Katholische Jugend wirbt mit Film für Antrag

Diözesanrat im Bistum Münster senkt Wahlalter auf 14 Jahre

Auch 14-Jährige dürfen künftig bei den Pfarreiratswahlen wählen. Das hat der Diözesanrat des Bistums beschlossen. Auch dürfen Pfarreien die Wahl künftig komplett als Briefwahl durchführen.

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Auch 14-Jährige dürfen künftig bei den Pfarreiratswahlen wählen. Das hat der Diözesanrat des Bistums Münster am Freitagabend (16.09.2016) mit Mehrheit beschlossen. Für den Antrag des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) stimmten 24 Delegierte, drei waren dagegen, vier enthielten sich. Bisher war die Teilnahme an Wahlen erst ab 16 Jahren möglich. Die nächste Pfarreiratswahl ist für den 11. und 12. November 2017 geplant.

Der BDKJ bewertete die Absenkung des aktiven Wahlalters als entscheidenden Schritt zu mehr Jugendbeteiligung im Bistum Münster. Um den Diözesanrat zu überzeugen, hatte die BDKJ-Diözesanvorsitzende Kerstin Stegemann eigens mit einem Film für ihren Antrag geworben.

 

Allgemeine Briefwahl möglich – Entscheidung vor Ort

 

Die Pfarreiratswahl 2017 kann nach dem Willen des Diözesanrates auch als allgemeine Briefwahl durchgeführt werden. Ob sie eine Briefwahl möchte, soll jede Pfarrei für sich entscheiden. Zu den Argumenten für die Briefwahl gehört für den Diözesanrat, dass alle Wahlberechtigten persönlich angesprochen und zur Wahl eingeladen werden.

Positive Erfahrungen habe es damit in den bayerischen Diözesen gegeben. So habe sich die Wahlbeteiligung im Bistum Eichstätt von 18,2 Prozent im Jahr 2010 auf 33 Prozent im Jahr 2014 erhöht. Im Erzbistum München und Freising sei sie von 11,06 Prozent im Jahr 2010 auf 16,1 Prozent im Jahr 2014 gestiegen. Für die Zulassung der Briefwahl als Option gab es eine Gegenstimme und vier Enthaltungen.

 

Genn: Satzungsdiskussionen machen mich wahnsinnig müde

 

Ausführlich diskutierte der Diözesanrat über die Satzung für die Pfarreiräte, die überarbeitet werden soll. Bischof Felix Genn sagte im Verlauf der Debatte: „Ich bin kein Freund von Satzungsdiskussionen, die machen mich wahnsinnig müde.“ Trotz sei aber Präzision nötig, verlangte der Bischof. Der überarbeitete Entwurf wurde ohne Gegenstimmen angenommen.

Der Diözesanrat trifft sich in der Regel vier Mal im Jahr und wird für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt. Den Vorsitz übernimmt der Bischof. Die Weihbischöfe und Generalvikare der nordrhein-westfälischen und oldenburgischen Bistumsteile sind durch ihr Amt vertreten. Zudem wählen die Kreisdekanatsversammlungen und der Pastoralrat (Offizialatsbezirk Oldenburg) Delegierte. Weitere Mitglieder werden von den Kreisdechanten, dem Priesterrat, dem Diakonenrat, vom Rat der Pastoralreferenten, vom Ordensrat, vom Diözesankomitee der Katholiken und von den Kirchensteuerräten delegiert.

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