Finanzverwaltung NRW leitet Verfahren ein

Bußgeldverfahren gegen Erzbistum Köln wegen überschuldetem Priester

  • Im Fall eines überschuldeten Priesters hat die NRW-Finanzverwaltung ein Bußgeldverfahren gegen das Erzbistum Köln eingeleitet.
  • Es war in dem Fall mit 1,1 Millionen Euro eingesprungen.
  • Laut Medienbericht hegt die Finanzverwaltung den Verdacht, "dass namentlich nicht zu ermittelnde Personen schuldhaft die Aufsichtsmaßnahmen unterlassen haben sollen, die eine Verletzung steuerlicher Pflichten verhindert hätten".

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Im Fall eines überschuldeten Priesters, für dessen Verbindlichkeiten samt Steuern das Erzbistum Köln insgesamt rund 1,1 Millionen Euro zahlte, hat die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung ein Bußgeldverfahren gegen das Erzbistum eingeleitet. Die Erzdiözese bestätigte einen entsprechenden Bericht des "Kölner Stadt-Anzeigers". Laut Zeitung hegt das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Köln den Verdacht, "dass namentlich nicht zu ermittelnde Personen schuldhaft die Aufsichtsmaßnahmen unterlassen haben sollen, die eine Verletzung steuerlicher Pflichten verhindert hätten".

Das Erzbistum war 2015 und 2016 für die Schulden des Geistlichen eingesprungen. Das Geld war einem Sondervermögen entnommen worden, über das Erzbischof Rainer Maria Woelki verfügen kann. Nachdem im Frühjahr Kritik an der Zahlung laut geworden war, hatte das Erzbistum die Schuldenübernahme verteidigt. Der Geistliche habe sich "in einer seelischen und gesundheitlichen Ausnahmesituation" befunden.

Anwalt des Erzbistum will später Stellung nehmen

Im jetzt laufenden Bußgeldverfahren geht es laut "Stadt-Anzeiger" um die Verantwortung für unvollständige Mitteilungen an das Finanzamt. So sei offenbar erst Jahre nach der Übernahme der Schulden aufgefallen, dass dafür Lohnsteuern fällig gewesen wären. Nach einer Selbstanzeige des Erzbistums hatte das Finanzamt Nachzahlungen von 650.000 Euro angesetzt.

Das Erzbistum sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur, es habe einen Anwalt beauftragt, der Akteneinsicht beantragt habe und darauf basierend Stellung nehmen werde. Das NRW-Finanzministerium verwies auf Anfrage auf das Steuergeheimnis. Das Ministerium gebe "generell zu konkreten Einzelfällen" keine Auskunft.

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