Stellvertretender Finanzchef begründet, warum Beteiligung der Gremien nicht geboten war

Priester-Schulden: Erzbistum Köln verteidigt Zahlung – „Keine Spielsucht“

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Das Erzbistum Köln verteidigt die viel kritisierte Tilgung der Schulden eines Priesters. Der stellvertretende Finanzchef Martin Günnewig begründet zugleich, warum kirchliche Finanzgremien in die Entscheidung nicht einbezogen waren. Von einer Spielsucht des Priesters, über die Medien berichtet hatten, sei dem Erzbistum nichts bekannt, betont er.

Das Erzbistum Köln verteidigt die viel kritisierte Tilgung der Schulden eines Priesters. Der Geistliche habe sich "in einer seelischen und gesundheitlichen Ausnahmesituation" befunden, heißt es in einem Schreiben des stellvertretenden Finanzchefs Martin Günnewig an den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat des Erzbistums, über das die "Kölnische Rundschau" und die "Rheinische Post" berichten. Zugleich begründet Günnewig, warum kirchliche Finanzgremien in die Entscheidung nicht einbezogen waren.

Mitte April war bekannt geworden, dass die Erzdiözese Schulden eines Priesters in Höhe von knapp einer halben Million Euro übernahm. Durch Steuer- und Zinsnachzahlung war ein Gesamtbetrag von 1,15 Millionen Euro nötig geworden. Von einer Spielsucht des Priesters, über die Medien berichtet hatten, sei dem Erzbistum nichts bekannt, bekräftigt Günnewig.

Warum die Gremien außen vor blieben

Nach seinen Worten ergab eine rechtliche Prüfung, dass kirchliche Gremien der Zahlung nicht zustimmen mussten. Die Schulden seien aus dem sogenannten BB-Fonds getilgt worden, einem Sondervermögen des Erzbischöflichen Stuhls. "Beispruchsrechte" von Gremien seien "gesetzlich eindeutig auf das Diözesanvermögen beschränkt", wozu das Vermögen des Stuhls nicht gehöre, zitiert der Vizefinanzchef die kommissarische Justiziarin des Erzbistums, Heike Gassert.

Zudem sähen kirchenrechtliche Bestimmungen eine Beteiligung nur für Rechtsakte und -geschäfte vor "wie die Abgabe von Bürgschaften, Garantien, Patronatserklärungen oder Schuldenübernahmen, die für das Diözesanvermögen erhebliche rechtliche oder finanzielle Konsequenzen haben könnten". Das habe es in diesem Fall nicht gegeben, sondern nur eine "unentgeltliche Zuwendung".

Was ist der BB-Fonds?

Aus dem BB-Fonds hatte Kardinal Rainer Maria Woelki auch die umstrittenen 2,8 Millionen Euro für PR-Experten und Juristen im Zug der Missbrauchsaufarbeitung entnommen. Gleiches gilt für die millionenschwere Anschubfinanzierung der Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT).

Laut Günnewig wurden die Schulden in Höhe von 493.697,82 Euro in fünf Tranchen zwischen dem 1. Juli 2015 und dem 30. Juni 2016 beglichen. Etwa ein Viertel - 114.240,55 Euro - sei an zwei Kirchengemeinden gegangen, denen der Geistliche Geld schuldete.

"Nicht zustimmungsbedürftig"

Der Rest sei überwiegend über den Sozialdienst Katholischer Männer in die Tilgung anderer Schulden geflossen. 2020 hab es dann eine "Lohnsteuerberichtigung" in Höhe von 650.000 Euro aus dem regulären Personaletat gegeben.

"Die Zahlungen des Erzbistums an die Kirchengemeinden dienten der Abwendung eines Schadenersatzanspruchs der Kirchengemeinden gegen das Erzbistum als Arbeitgeber des Pfarrers, sodass die Auszahlungen eindeutig nicht zustimmungsbedürftig waren", zitiert Günnewig die Justiziarin. Die Steuernachzahlung von 2020 habe gesetzlichen Pflichten entsprochen. Da der Etat für "Personalkosten Pastorale Dienste" von 70,75 Millionen Euro nicht überschritten worden sei, habe es auch keine zustimmungspflichtige Abweichung von Wirtschaftsplan gegeben.

Priester wohl wieder im Amt - keine Verantwortung für Geld

Der Priester hatte sich laut Günnewig 2014 an den damaligen Erzbischof Joachim Meisner gewandt. Laut "Rundschau" ging es zunächst offenbar um eine mittlere fünfstellige Summe. Erst nach und nach scheine das Finanzdrama um den schwer kranken Mann in seinem Ausmaß deutlich geworden zu sein.

Der WDR zitiert einen Sprecher der Erzdiözese, wonach keine rechtliche Verpflichtung bestanden habe, Strafanzeige gegen den Geistlichen zu stellen wegen der Unregelmäßigkeiten in den beiden Kirchengemeinden. Der Priester sei nach einer Auszeit wieder im Amt. Er habe aber weder eine leitende Stellung noch Verantwortung für Geld.

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