Verband empfiehlt Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Caritas: Patienten-Betreuung regeln – Kein Automatismus bei Ehepaaren

  • Zum Ausfüllen von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ruft die Caritas auf.
  • Bei schweren Krankheiten könne sich schnell die Frage nach solchen Unterlagen stellen.
  • Es sei rechtlich keinesfalls so geregelt, dass zum Beispiel Ehepartner automatisch Betreuende oder Bevollmächtigte seien.

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Zum Ausfüllen von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ruft die Caritas im Bistum Münster auf. Bei schweren Krankheiten und Unfällen könne sich schnell die Frage nach Unterlagen stellen, in denen Menschen Wünsche zur Behandlung niedergelegt haben, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.

Es sei rechtlich keinesfalls so geregelt, dass zum Beispiel Ehepartner automatisch Betreuende oder Bevollmächtigte seien. Ärzte dürften eigentlich nicht einmal Auskunft über den Gesundheitszustand geben, wenn dies im Vorfeld nicht geregelt sei, mahnt die Caritas. Aufklärungsgespräche seien rechtlich ebenso unmöglich wie Einwilligungen zu Behandlungen.

 

Was passiert, wenn es keine Vollmacht gibt?

 

Ohne Vorsorgevollmacht müsse erst beim Amtsgericht ein Antrag auf Betreuung gestellt werden. Dieser werde zwar schnell geprüft, dennoch vergingen einige Tage. Zudem: Wer vom Gericht als Betreuer eingesetzt wird, muss diesem laut Caritas Rechenschaft ablegen, was getan wurde.

Der katholische Wohlfahrtsverband rät, frühzeitig zu klären, welche Wünsche man im Fall des Falles habe und wer gegebenenfalls die Betreuung übernehme. Das müsse nicht der Lebenspartner sein. Auch Geschwister oder andere Personen könnten für Bereiche bevollmächtigt werden, in denen sie sich auskennen. Betreuungsvereine der Caritas und ihrer Fachverbände bieten laut Angaben Beratung an.

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