Streit um nicht-invasive pränatale Bluttests - etwa auf Trisomie

CDL: Pränataler Down-Syndrom-Bluttest dient fast nur zur Selektion

  • Die allgemeine Kostenübernahme der Krankenkassen für nicht-invasive pränatale Bluttests bei Risikoschwangerschaften muss aus Sicht der Christdemokraten für das Leben (CDL) verhindert werden.
  • „Dieser Test, der in erster Linie nach ungeborenen Kindern mit Down-Syndrom fahndet, dient fast ausschließlich der Selektion“, kritisierte Hubert Hüppe von den CDL.
  • Noch liegen die notwendigen Versicherteninformationen nicht vor.

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Die geplante allgemeine Kostenübernahme der Krankenkassen für nicht-invasive pränatale Bluttests (NIPT) bei Risikoschwangerschaften muss aus Sicht der Christdemokraten für das Leben (CDL) parlamentarisch verhindert werden. „Dieser Test, der in erster Linie nach ungeborenen Kindern mit Down-Syndrom fahndet, dient fast ausschließlich der Selektion“, kritisierte der Vize-Bundesvorsitzende der CDL und frühere Beauftragte der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung, Hubert Hüppe.

Die CDL kritisiert insbesondere das Bewertungsverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Die Indikation sei mittlerweile so weit gefasst, dass der Test quasi zu einer Reihenuntersuchung werde. Auch bestehe die Gefahr einer möglichen Geschlechtsselektion.

 

Notwendige Versicherteninformationen liegen noch nicht vor

 

Nach dem Gendiagnostikgesetz dürfe zwar erst ab der zwölften Schwangerschaftswoche das Geschlecht mitgeteilt werden, Verstöße würden aber nicht geahndet. Im gesamten Bewertungsverfahren ist laut CDL versäumt worden, zu erklären, dass der Bluttest kein sicheres Diagnoseverfahren darstellt.

Der G-BA berät derzeit einen seit Januar vorliegenden Entwurf für die notwendigen Versicherteninformationen. Im Anschluss hat das Bundesgesundheitsministerium zwei Monate Zeit zur Prüfung, bevor eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger möglich ist.

 

Beschluss in Kraft, wenn die Informationen geprüft sind

 

Der G-BA, ein Zusammenschluss von Ärzten, Kliniken und Kassen, sowie das Bundesgesundheitsministerium hatten 2019 grünes Licht für eine Anwendung vorgeburtlicher Tests auf Down-Syndrom und weitere Trisomien gegeben. Die sogenannten Pränatests sollten aber nur „in begründeten Einzelfällen bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken“ durchgeführt werden, hieß es.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme sei demnach eine intensive ärztliche Beratung. Der Beschluss zur Anwendung tritt in Kraft, wenn auch die Versicherteninformationen beschlossen und geprüft sind.

 

Was die Tests untersuchen

 

Ein Bündnis von Behinderten-Organisationen sowie der „Runde Tisch NIPT als Kassenleistung“ fordern, das Verfahren zu stoppen. Auch hier lautetet die Kritik, die pränatalen Bluttests könnten bei einer Kassenanerkennung zu einer Standarduntersuchung werden und die Versicherteninformation sei nicht neutral formuliert.

Bei den seit 2012 in Deutschland angebotenen, nicht-invasiven Pränataltests werden Erbgutbestandteile des Kindes aus dem Blut der Schwangeren isoliert und auf Gendefekte untersucht. Befürworter bezeichnen die Tests als zuverlässig und sicher. Kritiker warnen, eine Ausweitung der NIPD führe zu einer zunehmenden Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und meist zum Abbruch einer solchen Schwangerschaft.

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