Vor allem für Eheprozesse zuständig

Das Gericht im Bistum Münster – was tut das Bischöfliche Offizialat?

  • Das Bischöfliche Offizialat Münster ist das oberste Kirchengericht im Bistum Münster.
  • Der Bischöfliche Offizial, ein kirchenrechtlich qualifizierter Priester, den der Bischof ernennt, leitet das Gericht.
  • Es beschäftigt sich weit überwiegend mit Eheprozessen.

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Das Bischöfliche Offizialat Münster ist das oberste Kirchengericht im Bistum Münster. Die Einrichtung in unmittelbarer Nähe des Doms wird vom Bischöflichen Offizial geleitet. Dies ist ein Priester, den der Bischof ernennt und der mindestens den Studienabschluss „Lizentiat“ in katholischem Kirchenrecht besitzen muss. Am Offizialat sind auch entsprechend qualifizierte Laien als Richter tätig.

Das Offizialat ist nach eigenen Angaben für alle Bereiche kirchlichen Rechts zuständig. In der Praxis befasst es sich bis auf wenige Ausnahmen mit Verfahren, in denen über die katholisch-kirchenrechtliche Gültigkeit von Ehen entschieden wird. Es ist möglich, eine sakramental geschlossene Ehe nach Prüfung am Offizialat für nichtig erklären zu lassen.

Gründe für Ehenichtigkeit

Dafür kennt das Kirchenrecht bestimmte Gründe. Dazu zählen Formfehler wie das Fehlen von Trauzeugen. Meist werden jedoch sogenannte Willens- oder Erkenntnismängel geltend gemacht – etwa, wenn ein Partner von vornherein Kinder ausschließt.

In einem Ehenichtigkeitsprozess geht es um die amtliche Feststellung, ob eine Ehe je bestanden hat. Dies ist auch nach mehreren Ehejahren möglich. Es handelt sich nicht um eine „katholische Scheidung“, also die Auflösung einer bestehenden Ehe.

Erste und zweite Instanz

Als Gericht erster Instanz ist das Bischöfliche Offizialat Münster für Verfahren im Bistum Münster zuständig. Zudem sind ihm im Oktober 2019 die Verfahren erster Instanz aus dem Bistum Essen übertragen worden, das dortige Kirchengericht ist organisatorisch derzeit eine Außenstelle des münsterschen Gerichts.

Gegen Entscheidungen des Offizialats Münster sind Berufungen beim Kölner Öffizialat möglich. In Münster wiederum werden in zweiter Instanz Verfahren aus den Erzbistümern Köln und Paderborn verhandelt.

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