Rechtsprofessor Sebastian Müller-Franken beim Juristentreffen des Bistums

„Fake News bedrohen die Rechtmäßigkeit von Wahlen“

„Wenn Menschen aufgrund falscher Tatsachen ihre Wahlentscheidungen treffen, verlieren demokratische Wahlen ihre legitimierende Kraft.“ Was das bedeutet, verriet der Rechtsprofessor Sebastian Müller-Franken beim Juristentag des Bistums.

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Ein Plädoyer für die Pressefreiheit hat Münsters Generalvikar Norbert Köster beim Juristentag des Bistums gehalten. Die Pressefreiheit sei kein Luxus, sondern „dient der öffentlichen Meinungsbildung, die heute wichtiger denn je ist.“ Köster beklagte, dass dieses Recht derzeit eine „Eruption von atemberaubender Geschwindigkeit“ erfahre. Daher sei auch die Kirche gefordert. Sie müsse sich „in diesem Transformationsprozess für einen Wertediskurs einsetzen.“

Mehr als 250 Rechtsanwälte, Richter, Notare und Justitiare aus der Diözese nahmen an dem Juristentreffen teil, das unter dem Leitwort „Gefährdungen der Pressefreiheit durch staatliche Teilhabe an öffentlicher Kommunikation“ stand.

 

Medien sollen einordnen und vermitteln

 

Antonius Kerkhoff, Direktor Akademie Franz-Hitze-Haus (von links), Maria Kröger, Stellvertreterin des Akademiedirektors, Gastredner Prof. Dr. Sebastian Müller-Franken, Heinrich Arning, ehemaliger Direktor des Amtsgerichts, und Generalvikar Norbert Köster. Antonius Kerkhoff, Direktor Akademie Franz-Hitze-Haus (von links), Maria Kröger, Stellvertreterin des Akademiedirektors, Gastredner Prof. Dr. Sebastian Müller-Franken, Heinrich Arning, ehemaliger Direktor des Amtsgerichts, und Generalvikar Norbert Köster. | Foto: Gudrun Niewöhner (pbm)

Sebastian Müller-Franken, Professor für Öffentliches Recht an der Philipps-Universität Marburg, warnte in seinem Vortrag vor der Gefahr von „Fake News“ für die Demokratie: „Wenn Menschen aufgrund falscher Tatsachen ihre Wahlentscheidungen treffen, verlieren demokratische Wahlen ihre legitimierende Kraft.“ Die Demokratie brauche mündige Bürger, die gut informiert Entscheidungen treffen. „Da die Bürger die Dinge, über die sie zu entscheiden haben, nicht überblicken können und müssen, sind sie darauf angewiesen, das andere ihnen das notwendige Wissen zur Verfügung stellen.“ Medien sollten für die Bürger „Informationen aufbereiten, einordnen und vermitteln“.

Wie das zu geschehen habe, dazu gebe es Spielregeln, die im Grundgesetz festgelegt seien. So verlange das Grundgesetz einen freien und offenen Prozess der Meinungs- und Willensbildung, ohne dass der Staat lenkend eingreife. „Die Willensbildung hat sich vom Volk zu den Staatsorganen zu vollziehen und nicht umgekehrt“, machte der Referent klar: „Die Pressefreiheit stellt hierbei ein hohes Gut dar, die frei von staatlicher Regelung und Beeinflussung sein soll.“ 

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