Erneuter Vorstoß der Grünen-Politikerin zu §218

Familienministerin Paus drängt auf Reform des Abtreibungsgesetzes

  • Veränderungen bei den gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) erneut gefordert.
  • Beim Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches sehe sie Reformbedarf.
  • ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp fordert hingegen eine Beibehaltung dieses Paragrafen.

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Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat erneut Veränderungen bei den gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in Aussicht gestellt. Gerade beim Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches sehe sie „Reformbedarf“, sagte Paus im Interview dem Nachrichtenportal „t-online“. Bis Dezember werde eine Kommission eingesetzt, die über eine Änderung des Paragrafen beraten und einen Lösungsvorschlag vorlegen solle.

Der Paragraf 218 stellt Abtreibungen ab der 12. Schwangerschaftswoche unter Strafe. Bereits Ende Juni nach der Streichung des Paragrafen 219a, der das Anbieten von Abtreibungen untersagte, betonte Paus, Schwangerschaftsabbrüche gehörten nicht ins Strafgesetzbuch.

Paus kritisiert Entscheidung des US-Supreme Courts

Als „verheerend“ bezeichnete die Ministerin gleichzeitig die Teilaufhebung des Grundsatzurteils „Roe vs. Wade“ von 1973, das zu einer weitgehenden Freigabe von Abtreibungen geführt hatte, durch das Oberste Gericht der USA. Die Entscheidung des US-Supreme Courts gehe vor allem „zulasten der Gesundheit von Frauen“, erklärte Paus.

Diese Entwicklung in den USA sehe sie auch als Warnung für Deutschland: „Wir müssen die Politikverdrossenheit einiger Menschen ernst nehmen und gute Gesetze machen.“ Auch in Deutschland sei die Demokratie „nicht in der besten Verfassung“, warnte Paus.

ZdK-Präsidentin gegen Reform des Paragrafen 218

Zuletzt hatte sich ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp in einem Interview zum Paragrafen 218a geäußert. „Paragraf 218a darf unter keinen Umständen in seiner Substanz angetastet werden!“, erklärte Stetter-Karp in der „Zeit“-Beilage „Christ und Welt“. Abtreibung dürfe nicht zu einer regulären medizinischen Dienstleistung werden, so die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken weiter.

Gleichzeitig solle die Abtreibung als medizinischer Eingriff flächendeckend in Deutschland möglich sein. Diese Forderung bewegte die katholische Initiative „Maria 1.0“ zu Rücktrittsforderungen gegenüber Irme Stetter-Karp.

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