Laien-Präsidentin Stetter-Karp für flächendeckendes Angebot zur Abtreibung

ZdK: Abtreibung nicht als regulären medizinischen Eingriff betrachten

  • Angesichts neuer Debatten über die rechtliche Regelung von Abtreibungen hat die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, Position bezogen.
  • Das ZdK trete dafür ein, einen Schwangerschaftsabbruch nicht als reguläre medizinische Dienstleis­­tung zu betrachten.
  • Zugleich sprach sich Stetter-Karp für ein flächendeckendes Angebot zur Abtreibung auch auf dem Land aus.

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Nach der Abschaffung des sogenannten „Werbeverbots“ für Abtreibungen und angesichts neuer Debatten über die rechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen hat die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, Position bezogen. Das ZdK trete dafür ein, einen Schwangerschaftsabbruch nicht als reguläre medizinische Dienstleis­­tung zu betrachten, schreibt Stetter-Karp in der Beilage „Christ & Welt“ zur Wochenzeitung „Die Zeit“. Eine Abtreibung sei „kein regulärer Eingriff und darf auch nicht als solcher behandelt werden“, so die oberste gewählte Vertreterin der katholischen Laien.

Für das Zentralkomitee habe das seit 1995 bewährte Schutzkonzept mit der doppelten Anwaltschaft für Mutter und ungeborenes Kind laut Stetter-Karp „höchste Priorität“. Erfahrungen aus der Beratung Schwangerer zeigten: „Das Leben eines Kindes lässt sich nur schützen, wenn die Mutter selbstbestimmt Ja zu ihrem Kind sagen kann. Hier setzt die Konfliktberatung an.“

Nachfrage nach katholischer Beratung

Die ZdK-Präsidentin verweist auf die Nachfrage nach katholischer Schwangerschaftsberatung, obwohl es dort keinen Beratungsschein gibt, der für eine straffreie Abtreibung erforderlich ist. 2019 seien an bundesweit 580 Standorten mehr als 110.000 Frauen beraten worden.

Auch Menschen außerhalb des christlichen Spektrums konsultierten demnach die katholische Beratung. So lag der Anteil muslimischer Frauen, die das Angebot nutzten, 2019 bei 36,2 Prozent. Im Vergleich dazu seien 40,1 Prozent der Frauen Christinnen, darunter 27,5 Prozent Katholikinnen.

"Darf kein Türöffner sein, um das Schutzkonzept auszuhebeln"

Die verpflichtende Beratung als Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung habe sich in der Praxis eindeutig bewährt, so Stetter-Karp: „Paragraf 218a darf unter keinen Umständen in seiner Substanz angetastet werden!“

Das gelte auch nach der Abschaffung des „Werbeverbots“ im Strafrechtsparagrafen 219a. Sie dürfe „kein Türöffner sein“, um das gesamte Schutzkonzept auszuhebeln.

"Flächendeckendes Angebot ermöglichen"

Zugleich mahnt Stetter-Karp an, es sei „sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird“, schreibt sie. Dies sei derzeit nicht der Fall, weil „insbesondere im ländlichen Raum – unabhängig von seiner konfessionellen Prägung – die gynäkologische Versorgung fehlt“.

Stetter-Karp gehört zu den Mitbegründerinnen des Vereins "Donum Vitae", der Schwangerschaftskonfliktberatung anbietet und Beratungsscheine ausstellt, die nach Paragraf 218a einen Schwangerschaftsabbruch ermöglichen. Der Verein war 1999 von ZdK-Mitgliedern gegründet worden, als die Deutsche Bischofskonferenz beschloss, sich aus dem gesetzlichen Beratungssystem zurückzuziehen.

UPDATE: In Teilen missverständliche Meldung durchgehend neu gefasst. | jjo., 18. Juli

„Maria 1.0“ fordert den Rücktritt der ZdK-Präsidentin
Über den Ruf nach einem flächendeckenden Angebot zum Schwangerschaftsabbruch empört sich die katholische Gruppe „Maria 1.0“, die als Reaktion auf die Reformbewegung „Maria 2.0“ entstanden war. „Maria 1.0“ fordert den Rücktritt Stetter-Karps von der ZdK-Spitze. Die Laien-Präsidentin  könne sich „offensichtlich nicht mit zentralen Inhalten katholischer Positionen“ und der kirchlichen Lehre identifizieren. | jjo., 18. Juli

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