Katholische Bischöfe und Caritas warnen vor scharfer Abtreibungs-Debatte

Bätzing: Streichung des Paragrafen 218 wäre keine Verbesserung

  • Die katholischen Bischöfe sehen die von der Bundesregierung geplante Kommission zum Schwangerschaftsabbruch kritisch.
  • Dass eine Streichung des Paragrafen 218 das verfassungsrechtlich garantierte Lebensrecht des ungeborenen Kindes in gleicher Weise oder besser schütze als die gegenwärtige Regelung, sei für ihn nicht einsichtig, sagte Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz.
  • Auch Caritas und SkF meldeten sich zu Wort.

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Die katholischen Bischöfe sehen die von der Bundesregierung geplante Kommission zum Schwangerschaftsabbruch kritisch. Die Kommission, die bis Ende März eingesetzt werden soll, soll unter anderem Regelungen für Abbrüche außerhalb des Strafrechts prüfen.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, warnte vor einer neuen gesellschaftlichen Polarisierung. Dass eine Streichung des Paragrafen 218 das verfassungsrechtlich garantierte Lebensrecht des ungeborenen Kindes in gleicher Weise oder besser schütze als die gegenwärtige Regelung, sei für ihn nicht einsichtig.

„Paragrafen 218 nicht aufs Spiel setzen“

SPD, Grüne und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag auf Bundesebene geeinigt, eine „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ einzusetzen. Als „reproduktive Selbstbestimmung“ wird die freie Entscheidung zur Elternschaft sowie über deren Zeitpunkt und die Anzahl der Kinder bezeichnet.

Der Limburger Bischof sieht die Politik in der Pflicht, die Regelungen des Paragrafen 218 nicht ohne triftigen Grund aufs Spiel zu setzen. Das Grundgesetz schütze sowohl Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau als auch das ungeborene Kind als selbstständiges Rechtsgut. Das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, dass zwischen ungeborenem und geborenem Leben kein Unterschied gemacht werden könne.

„Beratungspflicht schützt Frauen“

Bätzing mahnte, die Kommission solle „neben den rechtlichen und medizinischen auch die ethischen und psychosozialen Aspekte in ihre Prüfung einbeziehen“. Auch die Kirche werde sich weiter an der Debatte beteiligen.

Der Bischof forderte eine Beibehaltung der ergebnisoffenen Beratungspflicht. Sie schütze auch die Interessen der Frauen. „Das gilt insbesondere für Frauen, die zum Beispiel von ihren Partnern oder dem familiären Umfeld unter Druck gesetzt werden.“

Caritas: Lebensrecht und Selbstbestimmung untrennbar nebeneinander

Irritierend nannte Bätzing es, dass häufig der Eindruck erweckt werde, bei einer ungewollten Schwangerschaft liege die Lösung einzig darin, einen Abbruch durchführen zu können. „Mir erscheint es notwendig, in der Debatte auch nach den dahinterliegenden Gründen zu fragen, warum sich die einzelnen schwangeren Frauen ein Leben mit dem Kind nicht vorstellen können, und dann entsprechende Hilfen anzubieten und die Rahmenbedingungen zu verbessern“.

Zuvor hatte die Caritas die Kommission grundsätzlich begrüßt. Dieser müsse aber klar sein, dass das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes untrennbar nebeneinander stehen, erklärten der Wohlfahrtsverband und sein Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen (SkF).

Die aktuelle Regelung

Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa sagte, es sei gut, dass der Kommission neben Juristinnen und Juristen auch Medizinethikerinnen und -ethiker angehören. Zugleich forderte Welskop-Deffaa, dass das verpflichtende Beratungsgespräch vor einem möglichen Abbruch erhalten bleiben müsse. Dies diene dem Schutz des ungeborenen Kindes und der Selbstbestimmung der Frauen.

Nach derzeitiger Gesetzeslage ist ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig; er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die Frau sich zuvor beraten lassen; zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Die neue Kommission

In die Regierungs-Kommission sind 18 Fachleute aus Ethik, Medizin und Recht berufen worden. 15 von ihnen sind Frauen, darunter die frühere Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen.

Das Thema Schwangerschaftsabbruch scheint derweil auch im Bundeskabinett umstritten. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte wiederholt deutlich gemacht, sie sei für eine Streichung des Paragrafen 218, weil nach ihrer Auffassung das Strafrecht nicht der richtige Ort dafür ist. Aus dem Haus von Justizminister Marco Buschmann (FDP) kamen dagegen verfassungsrechtliche Vorbehalte.

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