Bischofskonferenz-Vorsitzender hatte Beichtgeheimnis verteidigt

Frankreichs Innenminister: Kein Beichtgeheimnis vor der Justiz

  • Der französische Innenminister Gerald Darmanin spricht sich gegen ein wirksames Beichtgeheimnis von Priestern bei Straftaten aus.
  • Priester, die in der Beichte Kenntnisse über Sexualdelikte gegenüber Minderjährigen erhalten haben, seien verpflichtet, diese "vor Gericht zu bringen".
  • Der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz hatte das Beichtgeheimnis zuvor verteidigt.

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Der französische Innenminister Gerald Darmanin spricht sich gegen ein wirksames Beichtgeheimnis von Priestern bei Straftaten aus. Priester, die in der Beichte Kenntnisse über Sexualdelikte gegenüber Minderjährigen erhalten haben, seien verpflichtet, diese "vor Gericht zu bringen", sagte der Minister vor der Nationalversammlung.

Zuvor hatte Darmanin den Vorsitzenden der französischen Bischofskonferenz, Eric de Moulins-Beaufort, zu einem Treffen eingeladen. Es ging demnach um die "Bedeutung des Beichtsakraments für Katholiken und die theologischen, geistlichen und kirchenrechtlichen Grundlagen des Beichtgeheimnisses".

 

Bischof: Beichtgeheimnis "stärker als die Gesetze der Republik"

 

Der Minister reagierte auf Interview-Äußerungen des Erzbischofs. Auf die Frage, ob das Beichtgeheimnis Vorrang vor französischen Gesetzen habe, hatte de Moulins-Beaufort dem Sender "France Info" gesagt, das Beichtgeheimnis sei für alle Priester verpflichtend und damit "stärker als die Gesetze der Republik". In Frankreich steht die Nichtverfolgung und Nichtanzeige von Straftaten unter Strafe.

Der Innenminister, der auch für religiöse Angelegenheiten zuständig ist, betonte im Gespräch mit dem Erzbischof nach eigenen Angaben, dass es in Frankreich "kein Gesetz gibt, das über den Gesetzen von Nationalversammlung und Senat liegt". Die Republik respektiere alle Konfessionen, sofern diese auch die Gesetze respektierten.

 

Minister: Staat erkennt Beichtgeheimnis an - mit Ausnahmen

 

Zwar erkenne das französische Gesetz das Beichtgeheimnis, ähnlich wie die ärztliche Schweigepflicht, generell an. Allerdings gelte das nicht bei Straftaten, die gegen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren begangen würden, betonte Darmanin.

Hintergrund der Diskussion ist der Bericht einer Untersuchungskommission zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche Frankreichs. Zu dessen Forderungen gehörte unter anderem, das Beichtgeheimnis in diesem Zusammenhang auf den Prüfstand zu stellen. Angesichts der Missbrauchsskandale und entsprechender Anzeigepflichten in mehreren Ländern hat der Vatikan das Beichtgeheimnis stets nachdrücklich verteidigt.

 

Schon zuvor umstritten

 

Die Verteidigung des Beichtgeheimnisses durch den Erzbischof hatte schon zuvor für Diskussionen gesorgt. So bekräftigte auch Justizminister Eric Dupond-Moretti, dass jeder Priester die "zwingende Verpflichtung" habe, derartige Straftaten anzuzeigen. Ansonsten sei auch eine Anzeige wegen Strafvereitlung gegen den Geistlichen denkbar.

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