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Der Hamburger Senat hat das Tanzverbot am Karfreitag gelockert – „in Abstimmung mit den Kirchen“, wie es heißt. Doch was sagt das Erzbistum Hamburg konkret zu dieser Entscheidung?
Der Senat der Stadt Hamburg hat beschlossen, dass die Zeit der Feiertagsruhe am Karfreitag erst ab 5 Uhr morgens beginnt und um 24 Uhr endet. Bisher galt das Tanzverbot von 2 Uhr am Karfreitag bis 2 Uhr am Karsamstag. Nun können Veranstaltungen, die am Donnerstagabend beginnen, bis in die frühen Morgenstunden des Karfreitags weiterlaufen. Der Karfreitag werde als stiller Feiertag aber weiter geschützt, hieß es.
Die Neuregelung des „stillen Feiertags“, an dem Christen an das Leiden und Sterben Jesu erinnern, erfolgte laut Senat in Abstimmung mit evangelischer und katholischer Kirche. Sie greife bereits in diesem Jahr.
Beauftragte des Erzbischofs: „Tun uns mit der Lockerung schwer“
Doch wie genau sah die „Abstimmung“ mit den Kirchen aus? Beate Bäumer, Ständige Beauftragte des Erzbischofs bei Hamburgs Senat und Bürgerschaft, beantwortet eine entsprechende Anfrage von Kirche+Leben. Grundsätzlich sei der Senat der Verordnungsgeber – insofern müsse er weder die Zustimmung der Kirchen einholen noch „um Erlaubnis fragen“, wenn er eine Verordnung ändern wolle.
Es habe aber eine formale Anhörung gegeben, und da habe sie sich wie folgt positioniert: „Grundsätzlich halte ich es durchaus für zumutbar, die besondere Prägung des Karfreitags einen ganzen Tag lang, und nicht nur ein paar Stunden, einfach auszuhalten. Insofern tun wir uns mit der Lockerung von 2 Uhr auf 5 Uhr schwer.“ Immerhin rede man mit dem Karfreitag auch über Ostern, das höchste christliche Fest. „Und ich sehe durchaus, dass vielen Menschen auch in einer so vielfältigen Großstadt wie Hamburg die christlichen Werte und Traditionen etwas bedeuten. Ich nehme aber auch die sehr besondere Situation in der zweitgrößten Stadt Deutschlands wahr und die erfordert eben manchmal Kompromissbereitschaft.“
SPD und Grüne sehen „zeitgemäßen Schritt“
Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sprachen derweil von einem guten und zeitgemäßen Schritt. Der Senat berücksichtige sowohl die Bedürfnisse religiöser Menschen als auch die Wünsche derjenigen, die von Donnerstag auf Freitag tanzen gehen wollen.
Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) will sich zum Thema Tanzverbot und den Lockerungen in Hamburg nicht äußern. Sowohl von der Münsteraner Diözesanebene wie vom Bundesverband hieß es übereinstimmend auf Anfrage von Kirche+Leben, es gebe dazu keine Verbandsbeschlüsse, daher verzichte man auf eine Bewertung.
Weil der Karfreitag zu den „stillen Feiertagen“ gehört, gilt in den meisten deutschen Bundesländern ein Tanzverbot, was aber immer häufiger in Frage gestellt wird. In der Regel sind auch Sportveranstaltungen und die öffentliche Aufführung bestimmter Filme untersagt.
Unsere Umfrage zum Tanzverbot an Karfreitag