Papst entscheidet nach staatlicher Verurteilung

Höchststrafe: Kölner Missbrauchstäter U. aus Klerikerstand entlassen

  • Einer der aufsehenerregendsten Fälle sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln ist kirchenrechtlich abgeschlossen.
  • Der wegen mehrfachen Missbrauchs zu zwölf Jahren Haft verurteilte Priester U. ist aus dem Klerikerstand entlassen worden.
  • Papst Franziskus verhängte die kirchenrechtliche Höchststrafe.

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Einer der aufsehenerregendsten Fälle sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln ist kirchenrechtlich abgeschlossen. Der wegen mehrfachen Missbrauchs zu zwölf Jahren Haft verurteilte Priester U. ist aus dem Klerikerstand entlassen worden.

Auf Ersuchen von Kardinal Rainer Maria Woelki habe Papst Franziskus diese kirchenrechtliche Höchststrafe verhängt, teilt das Erzbistum mit. Ein so bestrafter Priester darf weder klerikale Kleidung tragen noch Gottesdienste leiten, seelsorgerisch tätig sein oder Sakramente spenden.

Vom Landgericht Köln verurteilt

Der früher in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich tätige U. war im Februar 2022 vom Landgericht Köln für schuldig befunden worden, 72-mal minderjährige Mädchen missbraucht zu haben - davon in 23 Fällen schwer. Außerdem habe er 15-mal eine Jugendliche missbraucht sowie mehrere sexuelle Übergriffe begangen.

Im Verfahren hatten auch prominente Kirchenvertreter wie der heutige Hamburger Erzbischof und frühere Personalchef des Erzbistums Köln, Stefan Heße, und der ehemalige oberste Kölner Kirchenrichter Günter Assenmacher als Zeugen ausgesagt. Beide hatten 2010 und 2011 mit U. zu tun, als eine erste Anzeige wegen Missbrauchs gegen den Geistlichen vorlag.

Erzbistum griff 2018 / 19 erst im zweiten Anlauf durch

Das Erzbistum hatte den Priester zunächst beurlaubt. Nachdem die Anzeige zurückgezogen wurde, durfte er als Krankenhauspfarrer arbeiten. Die Kirchenverantwortlichen ergriffen keine weiteren Maßnahmen und meldeten die Vorwürfe auch nicht an den Vatikan.

2018 rollte die mittlerweile gegründete Interventionsstelle der Erzdiözese den Fall neu auf. Seit 2019 war U. die Ausübung priesterlicher Dienste untersagt. Weil seine unmittelbaren Vorgesetzten in den Gemeinden nichts von seiner Vorgeschichte wussten, hatte U. bis kurz vor diesem Verbot in seiner Funktion als Seelsorger Kontakt mit Kindern und Jugendlichen.

Woelki begrüßt Entlassung von U.

Kardinal Woelki begrüßte die päpstliche Entscheidung: "Die Entlassung von U. aus dem Klerikerstand ist mehr als angemessen, auch wenn ich weiß, dass das Leid der Betroffenen damit nicht wieder gut gemacht werden kann. Ich stehe für einen konsequenten Weg der Prävention und Aufklärung."

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