Spahn: Krankenhäuser sollen wegen Corona keinen Schaden erleiden

Kabinett will Gesundheitswesen mit Milliarden-Paket stützen

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Die Bundesregierung will in der Corona-Krise das Gesundheitswesen mit einem Schutzschirm von bis zu zehn Milliarden Euro unterstützen. Der katholische Krankenhausverband sieht in den Plänen dennoch existenzielle Fragen offen.

Die Bundesregierung will in der Corona-Krise das Gesundheitswesen mit einem Schutzschirm von bis zu zehn Milliarden Euro unterstützen. Dazu verabschiedete das Kabinett am Montag zwei von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Formulierungshilfen für Gesetzentwürfe: Mit dem „Covid19-Krankenhausentlastungsgesetz“ sollen die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen werden; mit dem „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ soll besser auf Epidemien reagiert werden können.

Spahn bekräftigte sein Versprechen, dass Krankenhäuser aufgrund ihrer Hilfe in der Krise keinen wirtschaftlichen Schaden erleiden sollen. Alle im Gesundheitswesen Tätigen bräuchten gerade jetzt Unterstützung. „Deswegen kompensieren wir Einnahmeausfälle, bauen Bürokratie ab und setzen Sanktionen aus“, sagte der Minister. Für jedes nicht belegte Bett sollen Krankenhäuser bis September eine Pauschale von 560 Euro pro Tag erhalten. Die Bereitstellung von Intensivbetten soll mit 50.000 Euro pro Bett unterstützt werden. Der sogenannte vorläufige Pflegeentgeltwert soll auf 185 Euro erhöht werden. Für Mehrkosten, besonders bei persönlichen Schutzausrüstungen, sind 50 Euro vorgesehen.

 

Ausgleich für verschobene OPs

 

Krankenhäuser sollen zudem einen finanziellen Ausgleich für verschobene Operationen und Behandlungen erhalten, um Kapazitäten für die Behandlung von Patienten mit einer Coronavirus-Infektion frei zu halten. Die Rechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst soll zur Entlastung der Krankenhäuser umfassend erleichtert werden. Die Liquidität der Krankenhäuser werde durch eine auf fünf Tage verkürzte Zahlungsfrist in diesem Jahr zusätzlich gestärkt, heißt es. Die Freihaltung von Bettenkapazitäten führt demnach zu Mehrausgaben für den Bundeshalt in Höhe rund 2,8 Milliarden. Die Mehrausgaben für die Gesetzlichen Krankenkassen sollen rund 5,9 Milliarden Euro betragen.

Die ambulante und stationäre Pflege soll durch das befristete Aussetzen von Qualitätsprüfungen und den Verzicht auf die Beratungsbesuche bei Pflegebedürftigen entlastet werden. Pflegeeinrichtungen sollen finanzielle Mehrausgaben oder Mindereinnahmen über die Pflegeversicherung erstattet bekommen.„ Spahn räumte ein: “Es wird trotzdem schwierig. Alle Nachteile werden wir nicht kompensieren, alle Hürden nicht abbauen können.„ Die Krankenhausverbände begrüßten kurzfristige Nachbesserungen, äußerten sich aber weiterhin kritisch.

 

Katholische Krankenhäuser: zu viele offene Fragen

 

Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) beklagte, dass noch zu viele “existenzielle Fragen für die Krankenhäuser offenblieben. Nach den Worten von kkvd-Vize Ingo Morell fehlt es für Reha-Kliniken an einer Kompensation. Für alle anderen Krankenhäuser blieben Unsicherheiten bestehen; die Liquidität sei weiterhin nicht für alle Häuser gesichert. Auch werde die Bürokratie nicht zurückgefahren, sondern teilweise noch ausgeweitet.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft bemängelte, dass „die Finanzierung der Kliniken auch im gegenwärtigen Ausnahmezustand weitgehend im Rahmen der komplexen Abrechnungssysteme erfolgen soll“. Es sei ferner anhand der jeweiligen Situation zu prüfen, ob ein Nachjustieren der im Gesetz vorgesehenen Regelungen erforderlich ist. Das habe Spahn mit einer „generellen Revisionsklausel zugesagt“, erklärte DKG-Präsident Gerald Gaß.

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