Berufungsverfahren revidiert Schuldspruch vom vergangenen Sommer

Katholische Ordensfrau in Kirchenasyl-Fall freigesprochen

  • In einem Berufungsverfahren hat das Landgericht Würzburg eine wegen Kirchenasyls verurteilte Ordensschwester freigesprochen.
  • Wegweisend sei ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts von Februar, das einen Freispruch in einem anderen Kirchenasyl-Fall bestätigt hatte.
  • Dieser Sachverhalt sei auf den Fall von Schwester Juliana Seelmann übertragbar.

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In einem Berufungsverfahren hat das Landgericht Würzburg eine wegen Kirchenasyls verurteilte Ordensschwester freigesprochen. Wegweisend sei ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts von Februar, hieß es zur Begründung. Die Richter bestätigten damals einen Freispruch gegen einen Münsterschwarzacher Benediktiner, der Kirchenasyl gewährt hatte. Dieser Sachverhalt sei auf den Fall von Schwester Juliana Seelmann von den Oberzeller Franziskanerinnen übertragbar, so die Würzburger Richterin.

Seelmann hatte einer Nigerianerin Kirchenasyl gewährt, um sie vor Menschenhandel und Zwangsprostitution in Italien zu bewahren. Weil die Ordensfrau einen Strafbefehl wegen Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt nicht akzeptiert hatte, kam es zur erneuten Verhandlung.

"Ordensfrau hat sich an Kirchenasyl-Vereinbarungen gehalten"

Entscheidend für den Freispruch sei nun gewesen, dass sich Seelmann an die Vereinbarung zwischen Staat und Kirchen zum Umgang mit Kirchenasylen gehalten habe. Außerdem gebe es keine Verpflichtung für die Aufnehmenden, ein Kirchenasyl aktiv zu beenden, selbst wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die erneute Prüfung des Falls ablehnend beschieden habe. Die Richterin betonte, es handle sich um ein rein rechtsstaatliches Urteil. Etwaige Gewissensentscheidungen hätten keine Rolle gespielt.

Die angeklagte Ordensfrau zeigte sich erleichtert und betonte, die schutzsuchende Frau nie zu etwas gedrängt zu haben. "Ich habe nur gehört, was sie gesagt hat. Sie hatte große Angst und wollte nicht nach Italien zurück."

Im Sommer zunächst schuldig gesprochen

Dort, wo die Menschenwürde gleichsam in Trümmern zusammengestürzt sei, werde Hilfe am dringendsten benötigt, zitierte Seelmann die Gründerin ihres Ordens. Inzwischen habe sich der Aufenthaltsstatus der Nigerianerin geändert, sie dürfe in Deutschland bleiben.

Im vergangenen Sommer hatten die Richter der Ordensfrau zunächst eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt erteilt. Sie sollte 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Falls sie innerhalb von zwei Jahren straffällig geworden wäre, hätten ihr weitere 600 Euro Geldstrafe und ein neues Strafverfahren gedroht. Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten damals Berufung gegen den Richterspruch ein.

Korrektur im ersten Satz: Landgericht, nicht Amtsgericht.

Bischof würdigt Freispruch
Der Würzburger Bischof Franz Jung begrüßt den Freispruch. Das Urteil sei ein "starkes und wichtiges Signal in die Gesellschaft", schreibt der Bischof in einem Brief an Schwester Juliana Seelmann. Sie habe aus tiefster christlicher Überzeugung gehandelt und zwei Frauen in Not vor Obdachlosigkeit und erneuter Zwangsprostitution geschützt, so Jung. Der uneigennützige Einsatz für Menschen, die Hilfe benötigten, sei nie verurteilungswürdig. Vielmehr verdiene Seelmanns Engagement Lob, Anerkennung und Unterstützung. "Es geht in allen Fällen um den Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte." | KNA, 15. Juli

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