Bereits vom Amtsgericht verurteilt

Kinderporno-Besitz: Auch Kirchengericht bestraft Osnabrücker Priester

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Wegen Besitzes kinderpornografischer Dateien wird ein Priester aus Osnabrück nun auch gemäß Kirchenrecht bestraft. Vor gut einem Jahr war er bereits vom Amtsgericht verurteilt worden.

Ein Osnabrücker Priester ist wegen Besitzes kinderpornografischer Dateien nun auch kirchenrechtlich verurteilt. Das Kirchengericht entschied, der Priester müsse 10.000 Euro an eine Organisation der Jugendhilfe zahlen, teilt das Bistum Osnabrück mit. Das Amtsgericht Osnabrück hatte den Mann im Oktober 2022 schon zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 10.000 Euro Strafe an den Kinderschutzbund verurteilt.

Das Kirchengericht entschied außerdem, der Priester müsse eine begonnene Psychotherapie fortführen und geistliche Begleitung wahrnehmen. Dies werde durch zuständige Stellen im Bistum überwacht. Darüber hinaus bleibt der Priester weiter von allen kirchlichen Aufgaben freigestellt.

Die Ermittlungen

Nachdem Vorwürfe bekannt geworden waren, nahm im November 2021 die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Pfarrer auf. Der damalige Bischof Franz-Josef Bode entpflichtete ihn vom Dienst, ordnete eine kirchenrechtliche Voruntersuchung an und informierte die zuständige Behörde im Vatikan. Katholische Kirchengerichte warten in den meisten Fällen zunächst staatliche Ermittlungen und Entscheidungen ab, bevor sie selbst entscheiden.

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