Hauptverhandlung gegen suspendierten Geistlichen Ende Oktober

Kinderpornografie-Besitz: Osnabrücker Priester muss vor Gericht

  • Das Amtsgericht Osnabrück hat das Hauptverfahren gegen einen suspendierten katholischen Priester des Bistums Osnabrück wegen des Besitzes von Kinderpornografie eröffnet.
  • Es habe damit die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen, teilt das Gericht mit.
  • Der Priester hat die Vorwürfe laut Staatsanwaltschaft eingeräumt.

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Das Amtsgericht Osnabrück hat das Hauptverfahren gegen einen suspendierten katholischen Priester des Bistums Osnabrück wegen des Besitzes von Kinderpornografie eröffnet. Es habe damit die Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover zugelassen, teilt das Gericht mit. Die Hauptverhandlung ist anberaumt für den 26. Oktober. Die Staatsanwaltschaft Hannover ist zuständig, weil dort die Zentralstelle für Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Kinderpornografie angesiedelt ist.

Dem heute 58 Jahre alten Angeklagten wird laut Angaben vorgeworfen, sich mithilfe verschiedener Endgeräte Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt aus dem Internet heruntergeladen und auf unterschiedlichen Datenträgern gespeichert zu haben. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung sollen kinderpornografische Dateien in mittlerer vierstelliger Zahl gefunden worden sein.

Besitz solcher Daten gilt als Verbrechen

Die Polizei hatte nach einem Zeugenhinweis im November 2021 bei dem Priester zahlreiche Datenträger sichergestellt. Dieser hatte daraufhin selbst den Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode über die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen informiert und war umgehend von seinen Aufgaben als Pfarrer entpflichtet worden.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der Priester die Vorwürfe eingeräumt. Seit rund einem Jahr gelte der Besitz solcher Daten als Verbrechen und werde mit einem Freiheitsentzug zwischen einem und fünf Jahren bestraft.

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