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Jörg Alt, Pater und Klimakleber, hat in einem Berufungsprozess ein niedrigeres Urteil erreicht. Dennoch wundert er sich über Ungleichbehandlungen, zum Beispiel mit Blick auf Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP).
Die Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat in einem Berufungsverfahren den Jesuiten Jörg Alt zu 50 Tagessätzen von je 10 Euro verurteilt. Alt zufolge liegt das Urteil unter dem der Vorinstanz. Diese hatte ihm für seine Teilnahme bei der Straßenblockade vor dem Nürnberger Hauptbahnhof am 16. August 2022 eine Strafe von 75 Tagessätzen zu 10 Euro auferlegt.
Alt kommentierte das Urteil mit den Worten: „Manchmal möchte ich mich zwicken: Während gegen mich und meine aktivistischen FreundInnen das Gesetz mit Härte in Stellung gebracht wird, bekommen Minister wie Volker Wissing, die ihrerseits das Klimagesetz brechen, keine Strafe, sondern man ändert ihnen zuliebe das Gesetz.“ Der Jesuit kündigte an, die nächsten Schritte mit seinem Anwalt zu beraten.
Zeugen der Verteidigung
Vor Gericht hatte als Zeuge der Verteidigung Uwe Kekeritz (Grüne), 2009 bis 2021 Mitglied des Bundestages, ausgesagt. In seiner schriftlichen Erklärung gab er an, der Protest sei nicht nur legitim und notwendig, sondern auch legal. Das Recht der Protestierenden lasse sich aus einer Notsituation ableiten. „Eine Notsituation, die durch Hunderte von Millionen Hungernden, Millionen von Toten, Vertriebenen und Entrechteten begründet ist.“
Hermann Imhof (CSU) konnte nicht anwesend sein und äußerte sich schriftlich. Er nannte die Form des Protestes ein angemessenes Mittel, um Politik und Menschen mehr auf die Dramatik der Situation aufmerksam zu machen und „vor allem die Politik zu konfrontieren, dass viel schnelleres Handeln erforderlich ist“. Beide Politiker waren Alt zufolge bei der damaligen Blockade anwesend.