Ordensmann ohne Einkommen – daher zehn Tagessätze zu einem Euro

Zehn Euro Strafe: Jesuitenpater Jörg Alt für Straßenblockade verurteilt

  • Der Jesuit Jörg Alt wurde wegen einer Straßenblockade zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu einem Euro verurteilt.
  • Die Richterin wich von der Forderung der Staatsanwaltschaft deutlich nach unten ab.
  • Am 28. Oktober hatte sich Alt mit Klima-Aktivisten auf die Straße geklebt.

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Wegen Beteiligung an einer Straßenblockade hat das Amtsgericht München den Nürnberger Jesuiten Jörg Alt (61) und zwei weitere Klimaaktivisten verurteilt. Die Richterin sah den Tatbestand der Nötigung erfüllt, wich aber beim Strafmaß vom Plädoyer der Staatsanwaltschaft deutlich nach unten ab.

Pater Alt, der als Ordensmann über kein eigenes Einkommen verfügt, muss eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen von je einem Euro zahlen. Bei den Mitangeklagten ist die Summe für zehn Tagessätze höher.

Verteidigung wollte Freispruch

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und erklärte im Anschluss, sie prüfe die Einlegung von Rechtsmitteln. Der Jesuit sagte, er freue sich über die Urteilsbegründung, da sei "viel Brauchbares" dabei gewesen.

Die Angeklagten hatten mit der Gruppe "Scientist Rebellion" am 28. Oktober neben dem Münchner Justizpalast eine Fahrbahn blockiert und sich nach jeweils zehnminütigen Kurzvorlesungen auf der Straße niedergelassen. Der Ordensmann klebte sich mit einer Hand auf der Fahrbahn fest.

Urteilsbegründung mit Sympathie für die Aktivisten

Die Aktivisten wollten nach eigenem Bekunden Politik und Gesellschaft zu entschiedenerem Handeln gegen die Erderhitzung bewegen. Durch die Blockade war der Autoverkehr rund um den Stachus-Platz für etwa 90 Minuten beeinträchtigt.

Die Richterin ließ in ihrer Urteilsbegründung Sympathie für das Anliegen der Angeklagten erkennen. Diese seien "hochgebildet" und nähmen sich einem der drängendsten Probleme der Gegenwart an. Ihre Aktion werde der Klimabewegung helfen.

Warum sie trotzdem verurteilt wurden

Auch in der Corona-Krise habe sich gezeigt, dass es auf Bevölkerung und Politik Eindruck mache, wenn sich Wissenschaftler zu Wort meldeten. Als Richterin sei sie aber an Recht und Gesetz gebunden.

Einen rechtfertigenden Notstand habe sie nicht erkennen können. Bei der Abwägung habe sie das Demokratiegebot höher als das ebenfalls im Grundgesetz verankerte Klimaschutzgebot gewichtet.

Richterin: Solchem Protest nicht Rechtfertigung absprechen

Die Richterin hob ausdrücklich auf den von den Angeklagten vorgebrachten Zeitdruck bei Klimaschutzmaßnahmen ab. Es könne sein, dass die Politik erst aufwache, wenn es zu spät sei. Deshalb könne man nicht von vornherein solchen Protestformen eine Rechtfertigung absprechen. Es sei noch nicht geklärt, bis zu welcher Dauer sie als noch nicht rechtswidrig gewertet werden könnten.

Die Angeklagten hatten in ihren Schlussworten darauf verwiesen, die Bundesregierung komme anhaltend ihren selbst eingegangenen Verpflichtungen zum Klimaschutz nicht nach. Außerdem werde sich das Zeitfenster in wenigen Jahren schließen, dann sei eine Krise planetaren Ausmaßes nicht mehr umzukehren.

Mit dem Jesuiten wurden eine promovierte Ökotrophologin und ein Student der Geoökologie aus Bayreuth verurteilt.

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