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Nach Ansicht eines Missbrauchsopfers sollte die katholische Kirche Opfern sexualisierter Gewalt Akteneinsicht gewähren. Das könne eine Möglichkeit der Verarbeitung sein, sagte Martin Schmitz, der im Bistum Münster Opfer eines Geistlichen wurde, bei einer Diskussion über sexuellen Missbrauch in Hamburg.
Schmitz berichtete, er habe drei Pfarrern seines Heimatortes sein Schicksal geschildert und um Stellungnahmen zum Umgang der Kirche mit Betroffenen gebeten. Zwei der Priester seien nach jeweils zwei Jahren versetzt worden, ohne dass es eine Antwort gegeben habe. Erst der jetzige Pfarrer unternehme gemeinsam mit der Bistumsleitung Schritte der Aufarbeitung.
Täter zweimal verurteilt
Ein Vertreter des Bistums Münster sagte auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“, er selbst stehe seit April 2012 mit Schmitz in Kontakt. Es habe auch ein persönliches Treffen gegeben. Ob es zuvor Versuche der Kontaktaufnahme gegeben habe, wisse er nicht.
Der Täter, auf den Schmitz sich beziehe, sei zweimal verurteilt worden. 1968 habe das Landgericht Bochum den Geistlichen wegen Unzucht mit Abhängigen zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. 1983 sei der Priester von einem Schöffengericht in Bochum zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 70 Mark verurteilt worden. Damals sei es um sexuelle Handlungen an zwei Jungen im Alter von neun und elf Jahren gegangen.
„Keine Empathie“ bei damaligen Verantwortlichen
Der Bistumsvertreter äußerte Bedauern darüber, dass der Täter nach einer ersten Verurteilung erneut in Kontakt mit Jugendlichen gekommen sei: „Das zeigt, dass es bei den Verantwortlichen in der Kirche seinerzeit keine Empathie im Umgang mit Missbrauchsopfern gegeben hat.“
Um 18.30 Uhr Aussagen von Martin Schmitz präzisiert und erweitert.