Vor Bundestags-Entscheidung ökumenische Einigkeit

Organspende: Warum Kirchen gegen Widerspruchslösung sind

Vor der Abstimmung des Bundestags über die Regelung der Organspende zeigen sich die großen Kirchen in ökumenischer Einigkeit: Sie sprechen sich einmütig gegen die Widerspruchslösung aus. Und nennen Gründe.

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In großer Einmütigkeit haben sich die beiden großen Kirchen bei der Reform der Organspende gegen die Widerspruchslösung ausgesprochen. Und das, obwohl diese Regelung nach Überzeugung ihrer Befürworter dem chronischen Mangel an Spenderorganen in Deutschland abhelfen soll.

Jedenfalls erhoffen sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach als Träger der Gesetzesinitiative eine deutliche Steigerung der Zahl an Spenderorganen, wenn künftig bei jedem Toten automatisch Organe entnommen werden dürfen – sofern sich der Betroffene zu Lebzeiten nicht dagegen ausgesprochen hat. Am Donnerstag will der Bundestag darüber entscheiden.

 

„Automatischer Zugriff des Staates auf den Körper“

 

Auch die Kirchen treibt die Sorge um die geringe Zahl an Spenderorganen um. Der für medizinethische Fragen zuständige katholische Bischof Gebhard Fürst betonte denn auch in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): „Die Organspende ist für viele Menschen die einzige Chance auf Lebensrettung oder Linderung einer ernsthaften Krankheit. Daher verdient sie aus christlicher Perspektive als Akt der Nächstenliebe und Solidarität über den Tod hinaus höchste Anerkennung.“

Entsprechend lobend äußern sich die Kirchen über die hohe Zustimmung zur Organspende in der Bevölkerung. Sie befürchten allerdings, dass die Widerspruchsregelung gerade nicht geeignet ist, „die erfreulich hohe Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung in eine individuelle Organspendebereitschaft zu überführen“ - zumal es auch nach wissenschaftlichen Studien Zweifel an einem Kausalzusammenhang zwischen der Regelung und einer erhöhten Organentnahme gebe. Der „quasi automatische Zugriff des Staates auf den Körper“ drohe gerade jene weiter zu verunsichern, „die jetzt schon wenig Vertrauen in das System haben“, warnte Fürst.

 

Marx: Körper ist kein Ersatzteillager

 

Die Kirchen haben grundsätzliche „rechtliche, ethische und seelsorgliche Bedenken“, wie sie in einem Schreiben an die Abgeordneten betonen. Denn der Staat würde mit der Widerspruchsregelung „tief in den Kernbereich der menschlichen Existenz und Würde eingreifen“, heißt es in dem Schreiben. „Das entspräche nicht unserem christlichen Bild des selbstbestimmten, aufgeklärten Menschen“. Erstmals würde mit ihr die im deutschen Medizinrecht immer geforderte informierte und explizite Einwilligung des Patienten zu einem Eingriff ersetzt - und das in einem besonders sensiblen Bereich.

Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, forderte, dass die Organspende ein freier Akt der Nächstenliebe bleiben müsse. Die Freiheit und Würde des Einzelnen seien die „absolute Grenze“ auch gegenüber Ansprüchen des Gemeinwohls, so Marx. „Der Körper ist nicht ein Ersatzteillager, sondern hat seine eigene Würde.“ Dabei verweisen die Kirchen zugleich darauf, dass die Organspende nicht nur den toten Körper betrifft. Die Entscheidung zur Spende beeinflusse wegen der notwendigen intensivmedizinischen Maßnahmen „grundlegend den Sterbeprozess und das Abschiednehmen für die Angehörigen“.

 

Auch ZdK für Entscheidungslösung

 

Den besten Weg für eine Steigerung der Organspendebereitschaft sehen die Kirchen deshalb in der Entscheidungslösung, die an der derzeit gültigen persönlichen Zustimmung des Patienten zur Organentnahme festhält. Wenn die für alle Beteiligten schwierige Situation „gut begleitet und in Respekt vor den Wünschen und der Selbstbestimmung des potenziellen Organspenders gestaltet wird“, könne sie auch zu „einer guten Lebenserfahrung werden und Vertrauen stiften“.

„Es muss weiterhin der Grundsatz gelten, dass die Organentnahme an die ausdrückliche Zustimmung der verstorbenen Person oder ihrer Angehörigen gebunden bleibt“, erklärte auch Thomas Sternberg, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken: „Nur dann handelt es sich um eine freiwillige Organspende. Eine Widerspruchslösung, bei der auf eine ausdrückliche Zustimmung verzichtet werden könnte, ist mit dem Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht der sterbenden Patienten nicht vereinbar.“

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