Erlass für vatikanische Amtsträger gilt nicht für bereits bestehende Verträge

Papst: Künftig keine Mietvergünstigungen für Kurienkardinäle mehr

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Hohe Kurienmitarbeiter sollen nach dem Willen von Papst Franziskus künftig marktübliche Mieten für ihre Vatikan-Wohnungen bezahlen. Ein neues Dekret betrifft Kardinäle, Leiter von Vatikanbehörden und ähnliche Führungskräfte, die Wohnungen des Heiligen Stuhls unentgeltlich oder vergünstigt nutzen. Bereits bestehende Mietvereinbarungen sind nicht betroffen.

Hohe Kurienmitarbeiter sollen nach dem Willen von Papst Franziskus künftig marktübliche Mieten für ihre Vatikan-Wohnungen bezahlen. Ein Dekret, über das "Vatican News" berichtet, begründet dies mit "wachsenden Verpflichtungen (...) für die Erfüllung des Dienstes an der Universalkirche und an den Bedürftigen". Im gegenwärtigen wirtschaftlichen Kontext seien "außerordentliche Opfer" notwendig, "um mehr Mittel für die Mission des Heiligen Stuhls bereitzustellen".

Betroffen von der Anweisung sind Kardinäle, Leiter von Vatikanbehörden, Präsidenten, Sekretäre, Untersekretäre und ähnliche Führungskräfte, die Wohnungen des Heiligen Stuhls oder von Vatikan-Institutionen unentgeltlich oder vergünstigt nutzen. Laut dem sogenannten Rescriptum sind zudem keine Mietzuschüsse mehr erlaubt.

Gilt nicht für bestehende Mietverträge

Institutionen, die Eigentümer der Gebäude sind, sollen auf den genannten Personenkreis nun die Preise anwenden, die für jene gelten, die kein Amt beim Heiligen Stuhl und im Staat Vatikanstadt innehaben. Die Regel gilt für neue Verträge oder Verlängerungen, nicht für bereits bestehende Mietvereinbarungen.

Das auf den 13. Februar datierte Schreiben bezieht sich auf ein Treffen von Franziskus und dem neuen Leiter des Wirtschaftssekretariats, Maximino Caballero Ledo. Es tritt unmittelbar mit der Ausfertigung in Kraft, heißt es. Die Anweisung gilt als weiterer Schritt für Ordnung und Transparenz der Vatikan-Finanzen.

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