Interview mit Norbert Zumbrägel, KKV-Vorsitzender im Bistum Münster

Sonntagsöffnung im Advent: Darum ist der KKV dafür

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In der Corona-Pandemie will die nordrhein-westfälische Landesregierung eine Ladenöffnung an den Nachmittagen der Adventssonntage 2020 ausnahmsweise zulassen. Warum der Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV) im Bistum Münster das toleriert, sagt Diözesanvorsitzender Norbert Zumbrägel.

Mal ehrlich: Hinter dem Argument, durch verkaufsoffene Sonntage werde das Infektionsrisiko gesenkt, stecken doch rein wirtschaftliche Interessen!

Der KKV steht schon seit Jahren hinter der Aktion „Wir sind Sonntagsschützer“. Aber in der derzeitigen Pandemie müssen nicht nur arbeitsrechtliche Aspekte, sondern auch gesundheitliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Durch die Öffnung an den vier Sonntagnachmittagen in der Adventszeit und am ersten Sonntagnachmittag im neuen Jahr besteht die Möglichkeit, eine Entzerrung des Einkaufsverhaltens zu erreichen. Diese Öffnung sollte jedoch eine Ausnahme bleiben. Auch der soziale Aspekt für die Mitarbeiter muss berücksichtigt werden.

Corona ist ja 2021 wohl nicht vom Tisch. Wie wollen Sie als katholischer Verband darauf hinwirken, dass verkaufsoffene Adventssonntage Ausnahmen bleiben?

Die katholischen Verbände sollten auch weiterhin in der Aktion „Sonntagsschützer“ gemeinsam arbeiten. Beim Sonntagsschutz geht es um den Schutz der Arbeitnehmer und ihrer Familien. Aber eine Lastenverteilung – für Angestellte mit Familien zum Beispiel auf freiwilliger Basis – ist für eine begrenzte Zeit sozial verantwortbar. Der wirtschaftliche Aspekt ist dabei ein unfreiwillig gegebener Nebeneffekt.

Lockdown, Home-Schooling und Co. – Familien haben durch Corona eine Menge Stress. Und jetzt sollen die Adventssonntage zum Luftholen wegfallen?

Da wir nicht abschätzen können, welche Auswirkungen Corona noch für die Arbeitsplätze, für Familien und die Gesellschaft hat, muss auf jeden Fall die Politik Rahmenbedingungen schaffen, die sozialverträglich sind. Das könnte auch für eine begrenzte Zeit eine Öffnung des Ladenschlussgesetzes bedeuten. Vielleicht mit der Einschränkung, dass Mitarbeiter mit Kindern hier nur auf freiwilliger Basis eingesetzt werden dürfen. Aber auch die wöchentliche Arbeitszeit darf nicht überschritten werden. Wie groß der gesundheitliche und wirtschaftliche Effekt jeweils ist, lässt sich nicht prognostizieren. Aber ohne eine Durchführung gäbe es gar keine Auswirkungen.

Contra: KAB-Diözesanpräses Michael Prinz

Der Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung wurde 1877 als Katholisch Kaufmännischer Verein gegründet, daher die Abkürzung KKV. Er wendet sich an Angestellte, selbstständige Kaufleute, Handwerker, Angehörige freier Berufe und des öffentlichen Dienstes. Im Bistum Münster bestehen laut Verband 14 Ortsgemeinschaften, bundesweit sind es gut 60 mit 5.500 Mitgliedern.

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