Zur Finanzierung von Anschaffungen und Fahrten

Sparkasse, „Penny” und Kommunen - wie Jugendverbände an Geld kommen

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Ortsgruppen katholischer Jugendverbände setzen immer öfter auf die Beteiligung an Spenden-Aktionen von Banken und Unternehmen, um ihre Aktivitäten zu finanzieren. Woher bekommen sie sonst noch Geld?

„Bitte voten“, rufen die Pfadfinder der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) aus Waltrop die Nutzer sozialer Medien auf. Es geht um die Anschaffung von Schlafzelten, die sie mithilfe einer Aktion der örtlichen Sparkasse finanzieren wollen. Die nennt sich „Vest Future“ und funktioniert so: Die Sparkasse stellt Spendengelder zur Verfügung. Gruppen und Vereine aus dem Kreis Recklinghausen, die sich für ihre Aktionen und Anschaffungen einen Zuschuss aus diesem Topf erhoffen, präsentieren eine Kurzbeschreibung ihres Projekts im Internet. Die Nutzer vergeben Sternchen für die Anliegen, die sie besonders unterstützenswert finden und entscheiden so darüber, wer wie viel Geld bekommt.

Die Pfadfinder sind gerade im Mittelfeld unter den 173 Projekten, die zur Wahl stehen. Direkt hinter der „Brandschutzerziehung der Freiwilligen Feuerwehr Recklinghausen-Hochlar“ und vor dem „Trommelzauber in der Haardschule“. Die Abstimmung hat erst im Januar begonnen und läuft noch bis Juni. Die Waltroper Pfadfinder haben mit einer abgeschlossenen Auflage von „Vest Future“ bereits ein Küchenzelt finanziert.

Weitere Finanzquellen: Mitgliedsbeitrag und eigene Aktionen

Dass lokale Banken, aber auch zum Beispiel Supermarktketten wie Penny („Förderpenny“), immer häufiger solche Programme zugunsten von Nachbarschaftsprojekten auflegen, kann auch Nils Lüking, Landesgeschäftsführer beim Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Niedersachsen, bestätigen. Er kennt in seiner Funktion die Situation im oldenburgischen Teil des Bistums bestens. Und weiß auch, dass kirchliche Jugendgruppen immer häufiger solche zusätzlichen Quellen für die Finanzierung ihrer Arbeit nutzen.

Denn ansonsten sind die Möglichkeiten der Finanzierung der eigenen Arbeit – jenseits von eigenen Initiativen wie Kuchenverkauf oder Autowaschen – begrenzt. Die Pfadfinder zum Beispiel erheben zusätzlich zum Betrag, den die Bundesebene bekommt, noch einen Beitrag vor Ort, den jede Gruppe selbst festlegen kann. 10 Euro seien das im Waltroper Fall im Jahr pro Mitglied, sagt Johannes Linke, Pastoralreferent in der örtlichen St.-Peter-Gemeinde und Kassenwart der Pfadfinder. Damit liegen die Waltroper wohl im unteren Mittelfeld. Eine Stichprobe im Bezirk Oldenburg hatte jüngst Beiträge zwischen 6 und 30 Euro ergeben.

Kirchengemeinde half finanziell nur am Anfang

Die Kirchengemeinde hat bei der Gründung dem Stamm bei Anschaffungen unter die Arme gegriffen, aber regelmäßige Zahlungen gibt es nicht. Das kennt BDKJ-Landesgeschäftsführer Lüking auch für seinen Zuständigkeitsbereich. Hintergrund sind natürlich die rückläufigen Kirchensteuern. Auch Gemeinde-Jugendgruppen ohne Verbandszugehörigkeit könnten natürlich Beiträge erheben, aber das ist wohl eher die Ausnahme.

Wie steht es sonst um die Finanzierung kirchlicher Jugendarbeit, etwa von Ferienfreizeiten? In Niedersachsen geht es politisch gerade darum, ob das Jugendförderungsgesetz – das laut BDKJ-Mann Lüking „je nach Rechnung 40 oder 50 Jahre alt“ ist – erneuert wird. Noch in dieser Woche gebe es eine Weichenstellung, ob das noch in dieser Landes-Wahlperiode in Niedersachsen, die 2027 endet, etwas wird. Es geht im Kern darum, ob Landeszuschüsse auch künftig nur für Bildungsarbeit im ganz engen Sinne, etwa Gruppenleiter-Fortbildungen, gezahlt werden, oder zum Beispiel auch für Ferienfreizeiten, in denen ja nach Lükings Überzeugung auch Bildungsarbeit stattfindet.

Bisher ist die Versuchung wohl groß, Aktivitäten auf die Förderbedingungen hin „zurechtzubiegen“, damit es Zuschüsse gibt. Der BDKJ verwaltet die Landes-Gelder für die katholischen Jugendverbände, übrigens ausgerechnet mit Ausnahme der Pfadfinder, wo diese Rolle der Ring Deutscher Pfadfinderverbände übernimmt.

Auch die Kommunen müssten Geld geben

Als ersten Ansprechpartner für die Förderung einer Ferienfreizeit benennt eine Übersicht des Bistums Münster freilich die Städte und Kreise, und auch der BDKJ-Geschäftsführer sagt, es sei auch deren Aufgabe, Freizeiten zu unterstützen. Es ist ihnen grundsätzlich auch nicht anheimgestellt, ob sie Geld dafür geben oder nicht: „Gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz sind diese auch zur Förderung der Jugendarbeit verpflichtet. Es handelt sich also nicht um eine freiwillige Leistung“, liest man auf der Übersicht des Bistums. Das „Aber“ folgt auf dem Fuße: „Hinsichtlich der Höhe und der Ausgestaltung der Förderung dürfen die öffentlichen Träger selbst entscheiden.“

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