Wo es wie viel Zuschuss gibt - und zu welchen Voraussetzungen

Kirchliche Jugendfreizeiten: Ohne Geld von den Städten geht wenig

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In Zeiten knapper Kassen sind Ferienfreizeiten umso wichtiger. Viele kirchliche Gruppen bieten sie an - und die Kommunen sind zu Zuschüssen verpflichtet. Trotzdem es gibt regionale Unterschiede und Voraussetzungen. Kirche+Leben hat Stichproben gemacht.

Dass Mitglieder kirchlicher Verbände einen mitunter recht hohen Beitrag an die Bundesebene zahlen müssen, sorgt manchmal für Missmut und, wie jüngst nach einer Beitragserhöhung bei der KFD, sogar für Austritte. Klar ist indes immer schon: Wenn zum Beispiel kirchliche Jugendgruppen eine Ferienfreizeit planen, müssen sie das finanziell weitgehend auf Ortsebene stemmen. Was läge da näher, als sich bei der finanziellen Förderung auch erstmal an die Kirchengemeinde vor Ort zu halten?  

Doch die wichtigste Geldquelle sind die Kirchengemeinden nicht, und auch nicht die Diözese: Zwar heißt es in einer Übersicht des Bistums Münster, kirchliche Gruppen könnten dort für religiöse Maßnahmen wie Besinnungstage, Wallfahrten, Pilgerreisen, Taizé-Fahrten und religiös ausgerichtete Wochenenden Zuschüsse beantragen. Aber der erste Ansprechpartner in Sachen Geld für „normale“ kirchliche Ferienfreizeiten ist die Stadt oder der Kreis, in dem die Gruppe zu Hause ist. Das sagt das Generalvikariat auf dem Übersichtsblatt selbst.

Leistung ist Pflicht für Kommunen

Je nach Region schwimmen die Kommunen aber auch nicht im Geld, und so ist die Höhe des Zuschusses durchaus unterschiedlich. Eines ist dennoch klar: Gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz sind Städte und Kreise zur Förderung der Jugendarbeit verpflichtet. Es handelt sich also nicht um eine freiwillige Leistung, sie können sie nicht einfach stoppen, wenn sie kein Geld im Säckel haben. Das gilt auch für Zuschüsse für Fahrten. 

Aber mit welcher Fördersumme darf man denn nun von der zuständigen kreisfreien Stadt oder dem Kreis rechnen, wenn man zum Beispiel eine kirchliche Ferienfreizeit plant? Antwort: Kommt darauf an. Und zwar auf das jeweilige Jugendamt. Denn das darf die Höhe und die Bedingungen frei ausgestalten. Kirche+Leben hat sich einige Beispiele angesehen.

Kleve: Höchstens ein Achtel der Zeit für An- und Abreise

Im Kreis Kleve gibt es laut Web-Dokument der Behörde 2,60 Euro pro Tag und Teilnehmer. Das Doppelte gibt es für Hauswirtschaftskräfte und Leitungs- und Betreuungskräfte. Am Niederrhein schließt man bestimmte Fahrten von der Förderung aus, nämlich solche von Schulklassen und Jahrgangsstufen, außerdem Veranstaltungen mit überwiegend religiösem, sportlichem oder parteipolitischem Charakter – darunter werden übrigens ausdrücklich Kirchentage genannt – und „Veranstaltungen, bei denen mehr als ein Achtel ihrer Dauer auf Flug-, Bahn- oder Busreisen entfällt“.

Geld gibt es für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren und darüber hinaus für junge Erwachsene bis 27 Jahre, die noch eine Schul- oder Berufsausbildung machen, kein festes Einkommen haben oder Sozialleistungen beziehen. Sie müssen im Kreis Kleve wohnen.

„Ohne Förderung 200 Euro teurer”

Und wie ist die Perspektive der Veranstalter vor Ort? Felix Claßen ist Vorsitzender des Pfadfinderstamms St. Maria Magdalena in Geldern im Kreis Kleve. Er sagt, das bevorstehende zweiwöchige Sommerlager in der Pfalz sei mit 300 Euro Teilnehmerbeitrag pro Person kalkuliert. „Gäbe es keine Förderung, wäre es wahrscheinlich um 200 Euro teurer“, schätzt er. Seitens der Kirchengemeinde gibt es fürs Zeltlager keinen Zuschuss, sie unterstützt die Pfadfinder laut Claßen grundsätzlich aber schon bei ihrer Arbeit. Schon dass das Pfarrheim für Gruppenstunden genutzt werden könne, sei eine große Hilfe. 

Auch beim Bistum gibt es einen Zuschuss-Topf. Aber was die Fahrt angeht, so spielt die kommunale Förderung die größte Rolle. Es gehört zu den Grundkenntnissen von Lager-Organisatoren wie ihm, dass es für die Teilnehmer, die in der jeweiligen Stadt wohnen, auch erstmal Geld von der Stadt gibt. In Geldern sind das beachtliche fünf Euro. Aber es sind diesmal auch drei Teilnehmer dabei, die nicht in Geldern, wohl aber im Kreis Kleve wohnen. „Und für die gibt es den Zuschuss vom Kreis“, hat der Vorsitzende jüngst gelernt. Das muss man erstmal wissen. Natürlich ruhen sich die Pfadfinder nicht auf den Zuschüssen Dritter aus, sondern leisten auch mit eigenen Aktionen einen Finanzierungs-Beitrag.

Cloppenburg: 75 Teilnehmer sind die Grenze

In Cloppenburg im Oldenburger Münsterland sieht sich die Kommune laut einschlägigem Dokument in der Lage, Fahrten, Freizeiten und Lager je Teilnehmer und Betreuer mit 4,50 Euro pro Tag zu fördern. Betreuer, die die Jugendgruppenleiterkarte (JuLeiCa) haben, erhalten neun Euro pro Tag. Bedingungen: Es muss sich um Fahrten von Jugendorganisationen mit insgesamt mindestens zehn Teilnehmern aus Cloppenburg handeln, oder Einzelpersonen oder Gruppen von dort mit weniger als zehn Teilnehmern nehmen an überörtlichen Veranstaltungen teil und sind Mitglied in einer Jugendorganisation. Für Teilnehmer, die einen Familienpass haben, erhöht sich der Fördersatz auf fünf Euro pro Tag. Zusätzlich gilt: Die Fahrt muss mindestens eine Übernachtung einschließen; gefördert werden höchstens 14 Tage und maximal 75 Teilnehmer.

Die Kassenführerin der Messdienergemeinschaft St. Andreas in Cloppenburg, Katharina Emke, sagt, in ihrer Stadt sei eine weitere Bedingung für einen Zuschuss von der Kommune, dass die Fahrt offen für alle sei - und nicht nur für die Mitglieder eines Verbandes, wie etwa der Pfadfinder. Das aber sei bei der Messdienerfahrt, die diesmal ins benachbarte Vechta führt, der Fall. Und man achtet darauf, dass die Betreuer die JuLeiCa haben - schließlich macht das viel Geld aus. Auch in Cloppenburg bringt man natürlich Eigeninitiative ein - zum Beispiel bei einer Tannenbaum-Aktion. Der Kaplan der Pfarrgemeinde, Lars Schlarmann, ergänzt, auch er habe ein - freilich begrenztes - Budget zur Unterstützung der Jugendarbeit, über das er verfügen könne. Aus seinem Topf kommt zum Beispiel immer das Geld fürs „Lagerfood-Festival” während der Ferienfreizeit. Aber klar ist auch im Oldenburger Münsterland: Ohne städtischen Zuschuss ginge wenig. 

Das arme Waltrop hat um 50 Cent aufgestockt

In Waltrop, einer sehr finanzschwachen Kommune im östlichen Kreis Recklinghausen, hat Stadtjugendpfleger Kai Fiebig derweil trotz begrenzter Spielräume den Zuschuss-Satz pro Teilnehmer und Tag jüngst von 2,50 Euro auf drei Euro erhöht und liegt mit dem Betrag immerhin im Mittelfeld der Stichprobe. Das ging, weil der Topf für Zuschüsse zurzeit sowieso bei Weitem nicht ausgeschöpft wird. Gegenwärtig sind es nämlich nur Gruppen der beiden großen Kirchen, die in Waltrop Ferienfreizeiten anbieten. Aber der Fördertopf ist so ausgestattet, dass es noch genug Geld gäbe, wenn ein weiterer Träger auf den Plan träte, der eine Freizeit organisieren will. Dass das nicht am Geld scheitert, ist Fiebig, der selbst früher kirchliche Jugendfreizeiten geleitet hat, wichtig.

Anders als in Cloppenburg ist es übrigens in Waltrop nicht Voraussetzung für Geld von der Stadt, dass die Fahrt öffentlich ausgeschrieben wird, also theoretisch jeder (auch unabhängig von der Konfession) mitfahren kann. Heißt: In Waltrop gibt es auch einen Zuschuss fürs Pfadfinderlager, bei dem nur Pfadfinder mitfahren dürfen.

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