Verbände und Pfarreien allerdings in Sorge wegen steigender Kosten

20.000 Kinder in Ferienlagern katholischer Träger im Bistum Münster

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Trotz des regnerischen Wetters haben mehr als 20.000 Kinder und Jugendliche in den nordrhein-westfälischen Sommerferien an Ferienfreizeiten von katholischen Verbänden, Ferienwerken, Pfarreien und anderen Trägern aus dem Bistum Münster teilgenommen. Das teilt der Bund der Deutschen Katholischen Jugend mit. Allerdings sorgen sich die Organisatoren wegen steigender Kosten.

Trotz des regnerischen Wetters haben mehr als 20.000 Kinder und Jugendliche in den nordrhein-westfälischen Sommerferien an Ferienfreizeiten von katholischen Verbänden, Ferienwerken, Pfarreien und anderen Trägern aus dem Bistum Münster teilgenommen. Wie der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) mitteilt, sorgen sich die Organisatoren allerdings wegen steigender Kosten.

„Da momentan alles teurer wird, sind die Teilnahmebeiträge bereits gestiegen oder werden demnächst steigen müssen“, sagt Christopher Kalfhues, Leiter des Regionalbüros Mitte für Kinder- und Jugendseelsorge im Bistum Münster. „Wir müssen aufpassen, dass die Freizeiten auch in Zukunft bezahlbar bleiben und niemand aus finanziellen Gründen ausgeschlossen wird.“ Träger von Ferienfreizeiten seien „in besonderem Maß auf Fördermittel angewiesen“.

Dank an die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer

Anna-Lena Vering, BDKJ-Vorsitzende im Bistum Münster, dankt „allen ehrenamtlich Engagierten, die die Ferienangebote monatelang geplant und mit Begeisterung in ihrer Freizeit durchgeführt haben“. Für viele Kinder und Jugendliche seien die Wochen „das Highlight des Jahres“.

Neben tausenden Gruppenleitenden hätten sich zahlreiche weitere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer engagiert, zum Beispiel in Küchen-Teams der Ferienlager. Viele hätten Urlaubstage, Semesterferien oder unbezahlten Sonderurlaub investiert.

"Zeichen für hohes Engagement"

Indiz für das hohe Engagement ist die den Angaben zufolge steigende Zahl der Anträge beim BDKJ auf Verdienstausfall. Im Rahmen des Sonderurlaubsgesetzes des Landes NRW könne ein Teil des Verdienstausfalls aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW erstattet werden.

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