Einschränkungen bei Menschen in homosexuellen Beziehungen

Vatikan: Homosexuelle und Transpersonen dürfen Taufpaten sein

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Transpersonen und Homosexuelle dürfen in der katholischen Kirche grundsätzlich Taufpaten und Trauzeugen sein. Die vatikanische Glaubensbehörde macht aber Einschränkungen bei Menschen in homosexuellen Beziehungen.

Transpersonen und Homosexuelle dürfen in der katholischen Kirche grundsätzlich Taufpaten und Trauzeugen sein. Das bestätigt die vatikanische Glaubensbehörde in einem Antwortbrief an einen brasilianischen Bischof.

Das von Papst Franziskus am 31. Oktober unterzeichnete Schreiben veröffentlichte das Dikasterium auf seiner Internetseite. Demnach sind diese Personengruppen zur Übernahme der Ämter zugelassen, wenn keine Gefahr eines öffentlichen Skandals oder einer Verwirrung der Gläubigen bestehe.

Homosexuelle Beziehungen

Anders verhält es sich bei Menschen, die in einer homosexuellen Partnerschaft leben. Sexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe betrachtet die katholische Kirche als Sünde.

Laut Kirchenrecht kommt als Taufpate in Frage, wer ein Leben in Übereinstimmung mit dem Glauben führt. Hier verlange die Klugheit der Seelsorge ein weises Abwägen, „um das Sakrament der Taufe und vor allem ihren Empfang zu schützen“, heißt es im aktuellen Schreiben.

Keine Einschränkung bei Trauzeugen

Dieses kostbare Gut müsse bewahrt werden, weil es für die Erlösung notwendig sei. So sollte die Möglichkeit einer anderen Person als Taufpate in Erwägung gezogen werden. Für Trauzeugen bei einer katholischen Eheschließung gilt die Einschränkung nicht.

Weiter gelten laut Schreiben für die Taufe von „Transsexuellen, die sich einer Hormonbehandlung und einer geschlechtsangleichenden Operation unterzogen haben“, dieselben Bedingungen wie für andere Gläubige. Zudem sollten „nicht einmal die Türen der Sakramente aus irgendeinem Grund verschlossen werden“ – besonders nicht zu dem Sakrament, das „die Tür“ sei, die Taufe.

Orientierung der Eltern des Täuflings unerheblich

„Selbst wenn also Zweifel an der objektiven moralischen Situation eines Menschen oder an seinen subjektiven Veranlagungen zur Gnade bestehen“, dürfe man nie die „bedingungslose Liebe Gottes“ vergessen. Sie sei in der Lage, mit dem Sünder einen unwiderruflichen Bund zu schließen, der immer auch für eine unvorhersehbare Entwicklung offen sei.

Ferner heißt es im Schreiben, die sexuelle Orientierung der Eltern sei nicht ausschlaggebend für die Taufe ihrer Kinder. „Damit das Kind getauft werden kann, muss die begründete Hoffnung bestehen, dass es im katholischen Glauben erzogen wird“, heißt es. Unerheblich ist dabei, ob die Eltern in einer homosexuellen Partnerschaft leben, das Kind adoptiert oder von einer Leihmutter ausgetragen wurde.

Die Antworten auf die Fragen des Bischofs wiederholten im Wesentlichen, was das Dikasterium bereits in der Vergangenheit zu diesem Thema bekräftigt habe, heißt es in der Einleitung des Briefes.

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