Späterer Weihbischof war 31 Jahre im Amt

Vor 50 Jahren: Max-Georg von Twickel wird Offizial in Vechta

  • Weihbischof Max-Georg von Twickel (1926 - 2013) war 31 Jahre Bischöflicher Offizial in Vechta.
  • Vor 50 Jahren, am 25. Oktober 1970, hat er das Amt übernommen.
  • Er prägte die oldenburgische Kirche schon zu Beginn seiner Tätigkeit durch wichtige Impulse.

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Es war eine völlig andere Kirche im Herbst 1970, vor jetzt 50 Jahren. Max-Georg von Twickel, Pfarrer in Lüdinghausen, wurde am 25. Oktober als Bischöflicher Offizial in Vechta eingeführt, vergleichbar einem Generalvikar für den oldenburgischen Bistumsteil. Damals gab es dort 124 Pfarrgemeinden – und jede hatte ihren eigenen Pfarrer.

Vor allem in Südoldenburg, so bewerten es Historiker, sei von Twickel in eine selbstsichere und anscheinend stabile Kirche gekommen. Eine Kirche, die das Zweite Vatikanische Konzi, das 1965 in Rom zu Ende gegangen war, aufmerksam verfolgt hatte. Der man aber auch gerne den nur halb scherzhaft gemeinten Satz zuschrieb: „Lass die in Rom beschließen, was sie wollen, wir bleiben katholisch.“

 

Eng verbunden mit der Kirche

 

Ein typisches Zeichen für dieses Selbstbewusstsein: Bei von Twickels Amtsantritt gingen im Schnitt zwei Drittel der Oldenburger Katholiken regelmäßig zum Gottesdienst. Heute jedoch ist die Zahl eher bei einem Zehntel. Und Pfarrgemeinden gibt es noch 40.

Max-Georg von Twickel kam als Offizial also in eine regionale Kirche mit beginnendem Wandel. Der er vor diesem Hintergrund Impulse zu geben versuchte. Etwa 1974 durch den Aufbau der Heimvolkshochschule Kardinal von Galen in Cloppenburg-Stapelfeld als einem Zentrum katholischer Erwachsenenbildung, heute bekannt als „Katholische Akademie Stapelfeld“.

 

Bald fehlten die Pfarrer

 

Max-Georg von Twickel (zweiter von links) bei seiner Einführung als Bischöflicher Offizial
Max-Georg von Twickel (zweiter von links) bei seiner Einführung als Bischöflicher Offizial am 25. Oktober 1970, rechts neben ihm Bischof Heinrich Tenhumberg. | Foto: Heinz Zurborg

Um der Seelsorge zu stärken,  richtete von Twickel in den ersten Jahren seiner Tätigkeit eine Reihe neuer Seelsorgebezirke ein. Dies auch vor dem Hintergrund, dass beginnender Priestermangel nicht mehr für jede Gemeinde den eigenen Seelsorger möglich machen würde. 1978 etwa konnte erstmals eine Pfarrstelle nicht mehr besetzt werden (St. Josef Beverbruch); das sorgte in der regionalen Kirche für großes Aufsehen und Unruhe.

Strukturen verbessern ergänzte von Twickel schon früh durch geistliche Impulse. Auf ihn geht 1985 die Wieder-Belebung der Oldenburger Bekenntnistage zurück, die an den Oldenburger Kreuzkampf von 1936 erinnern. In der Form eines regionalen Katholikentages zogen sie mehrere Tausend Menschen an.

 

Sofort in der hohen Politik

 

Der neue Offizial sah sich 1970 auch sofort in die Schulpolitik verstrickt. Die Schulreform der niedersächsischen Landesregierung bedeutete das Ende der katholischen Volksschulen.  Der Offizial konnte bei Verhandlungen erreichen, dass dafür 1974 an vier Standorten im Oldenburger Land weiterführende Schulen in Trägerschaft der Kirche eingerichtet wurden.

Für diese Schulen setzte sich von Twickel dauerhaft besonders ein. 1979 sorgte er auch dafür, dass frühere Ordensgymnasien in Wilhelmshaven und Oldenburg ebenso unter kirchliche Trägerschaft kamen.

 

Herausforderung für den Pfarrer

 

Hohe Politik also für einen Geistlichen, der zuvor Pfarrer im Münsterland gewesen war. Und auch bis dahin als Religionslehrer und Lehrbeauftragter in Münster eher ein Seelsorger gewesen war. Als Weihbischof (ab 1973) blieb er das und war in den Gemeinden durch seine zurückhaltende unaufgeregte Art schnell ein gern gesehener Gast.

Die oldenburgische Kirche heute ist mit der vor fünfzig Jahren kaum zu vergleichen. Damals, zu Beginn seiner Tätigkeit, hat Offizial von Twickel ihr aber Impulse gegeben, die heute noch fortwirken.

Offizialatsbezirk Oldenburg
Der niedersächsische Teil des Bistums Münster wird eigenständig verwaltet. Der Bischöfliche Offizial leitet mit bischöflicher Amtsgewalt eine eigene Verwaltungsbehörde. In Abstimmung mit dem Bischof, aber unabhängig von dessen Generalvikariat in Münster. Der Bischöfliche Offizial verwaltet auch die Finanzen seines Bezirks selbstständig nach eigenem Kirchenvermögensrecht. Diese in der Weltkirche einmalige Regelung geht zurück auf einen Vertrag, den 1831 der Großherzog von Oldenburg mit dem Bischof von Münster geschlossen hat. 1965 wurde er in einem Konkordat mit dem Land Niedersachsen bekräftigt.

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