Diskussion über Gemeindeleitung und Homosexuellen-Segnung

Wahl im Bistum Münster: Was macht eigentlich der Priesterrat?

Anzeige

Die Priester im Bistum Münster wählen in diesen Tagen ihre Vertretung: den Priesterrat. Dem Gremium fallen wichtige Aufgaben zu. Es berät den Bischof und übernimmt Mitverantwortung für die pastorale Arbeit in der Diözese – „wie auch die Laiengremien, etwa das Diözesankomitee und der Rat der Pastoralreferentinnen und -referenten“, sagt Christoph Gerdemann, Moderator des Priesterrats. In der vergangenen Ratsperiode seien die Zusammenarbeit zwischen den Hauptamtlichen und Leitungsfragen zentrale Themen gewesen.

„Es geht um eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den drei Räten.“ Ziel sei, die pastorale Arbeit weiterzuentwickeln, sagt Gerdemann. Zwei Mal im Jahr kommen deswegen die Räte der Priester, der Diakone sowie der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten zusammen. Die Kooperation sei auch ein Anliegen von Bischof Felix Genn. Es sei auch wichtig, „dass der Priesterrat das Ohr dort hat, wo die Priester wirken, und die Priester selbst auch aktiv auf den Priesterrat mit ihren Anliegen zukommen“, so Gerdemann. „Hier gibt es noch Entwicklungschancen.“ 

„Wie verstehe ich Leitung?“

Seit 2016 beschäftigt sich der Priesterrat mit Leitungsfragen. „Wie verstehen wir Leitung? Wie fördern wir Leitungsdienste von Frauen und Männern? Welche neuen Modelle können in Pfarreien entwickelt werden?“, umreißt Gerdemann das Thema. „Wir haben dazu eine Kommission gebildet. 2018 rechnen wir mit konkreten Ergebnissen.“ Solche Fragen berührten auch das priesterliche Selbstbild. Gerdemann: „Was macht mein Dienst in Unterschied und Ergänzung zu den anderen Diensten in der Pastoral aus?“

Seit November 2017 hat der Priesterrat zudem das Thema „Segnung von Gleichgeschlechtlichen“ auf der Agenda. „Wir wollen den Austausch zu dieser Frage im Priesterrat ermöglichen“, so Gerdemann. Ziel sei, eine Empfehlung für den Bischof auszusprechen.

1.100 Briefe verschickt

Der Priesterrat wird alle vier Jahre neu und nach festgelegten Regeln gewählt. Kurz vor Ende der alten Ratsperiode wird aus den eigenen Reihen ein Wahlausschuss benannt, der die Wahl organisiert. Er sorgt für die Bekanntmachung der Wahl im kirchlichen Amtsblatt und per Post. In diesem Jahr wurden rund 1.100 Briefe an die Wahlberechtigten verschickt,  sagt der Regens des Priesterseminars, Hartmut Niehues. Er ist Mitglied im fünfköpfigen Wahlausschuss.

Teilnehmen an der Wahl und sich auch selbst zur Wahl stellen, können nach der Satzung alle Weltpriester, die in der Diözese Münster inkardiniert sind. Zudem haben diejenigen Weltpriester und Ordenspriester ein aktives und passives Wahlrecht, „die sich in der Diözese aufhalten und zu deren Wohl irgendeine Aufgabe wahrnehmen“, so die Wahlordnung. Das bedeutet, dass alle indischen Priester und Ordensleute, die im Bistum eingesetzt sind, Wahlrecht haben, verdeutlicht Niehues. Zudem haben vier Ordenspriester – ohne Aufgaben für das Bistum aber mit Haupt- und Nebenwohnsitz in der Diözese – aktives und passives Wahlrecht.

Der Jüngste ist 29

Der Wahlausschuss sammelt zunächst die Namen der Kandidaten, die für die Mitarbeit im Priesterrat von den Wahlberechtigten vorgeschlagen werden. Die Kandidaten müssen sich zur Kandidatur bereit erklären. In diesem Jahr haben sich 52 Kandidaten zur Wahl gestellt. Das sei viel, so Niehues. Vor vier Jahren seien es 36 gewesen. „Das Interesse ist offenbar groß, sich in die Belange des Bistums einzubringen“, sagt er.

Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Der jüngste Kandidat ist 29 Jahre alt, der älteste 77.  Zudem stellen sich sechs aus anderen Teilen der Welt stammende Priester zur Wahl, die meisten sind Ordenspriester. Auch die Regionen, aus denen die Kandidaten stammen, sind gemischt: Aus Münster/Warendorf kommen 13 Kandidaten, neun davon allein aus Münster. Zwölf stammen aus der Region Borken/Steinfurt, zehn aus der niederrheinischen Region Kleve/Wesel. Aus der Region Coesfeld/Recklinghausen haben sich ebenfalls zehn zur Wahl gestellt. Sieben sind im Bischöflich Münsterschen Offizialat Vechta ansässig. „In  diesem Jahr gab es erstmals keine regionalen Listen, sondern nur noch eine Liste für das ganze Bistum“, erläutert Niehues. Von den 52 Kandidaten werden 24 für den Priesterrat gewählt.  Jeder Wahlberechtigte hat bis zu zwölf Stimmen. Am 15. Februar werden die Stimmen im Priesterseminar Münster ausgezählt.

Arbeitsstart im April

Zudem gehören dem Rat „von Amts wegen“ der Bischof als Vorsitzender, die Weihbischöfe, der Generalvikar und bis zu sechs vom Bischof berufene Mitglieder an – „unter Berücksichtigung eventuell unterpräsentierter Regionen und Gruppen im Bistum, zum Beispiel die Ausländerseelsorge“, wie es in der Wahlordnung heißt. „Die Berufenen werden im Priesterrat besprochen“, sagt Gerdemann. Die Arbeit des neuen Rats beginnt im April. Der Moderator – zurzeit Christoph Gerdemann  – wird in geheimer Wahl bestimmt.

Anzeige