Kölner Kardinal verweist auf Ergebnisse eines Gutachtens im März 2021

Woelki will sich Vertuschungsvorwürfen stellen

  • Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki will sich den Vertuschungsvorwürfen stellen, die gegen ihn erhoben werden. Das erklärte er am Donnerstag Nachmittag.
  • Er veweist auf das von ihm beauftragte Gutachten des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke, dessen Ergebniss im März vorgestellt werden sollen.
  • „Sollte ich im konkreten Fall Fehler gemacht haben, werden diese klar benannt und ich werde danach handeln“, sagte Woelki.

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Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki will sich den Vertuschungsvorwürfen stellen, die gegen ihn erhoben werden. Wie sein Umgang mit einem mutmaßlichen Missbrauchstäter strafrechtlich und kirchenrechtlich zu bewerten sei, werde das von ihm beauftragte Gutachten des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke im März aufzeigen, erklärte der Erzbischof am Donnerstag in Köln.

„Sollte ich im konkreten Fall Fehler gemacht haben, werden diese klar benannt und ich werde danach handeln.“ Damit deutet der Kardinal aus Sicht von Beobachtern abermals die Möglichkeit eines Rücktritts an.

 

Die Vorwürfe

 

Woelki sieht sich erstmals mit Vertuschungsvorwürfen konfrontiert. Er habe als Erzbischof von Köln entgegen dem Kirchenrecht den Fall eines damals rund 35 Jahre zurückliegenden schweren sexuellen Missbrauchs nicht nach Rom gemeldet und keine Voruntersuchung eingeleitet, heißt es in einem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Der gleiche Vorwurf treffe seinen Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner.

Laut Zeitung geht es um den 1929 geborenen und 2017 verstorbenen Düsseldorfer Pfarrer O., bei dem Woelki als Pastoralpraktikant und Diakon erste Seelsorgeerfahrungen machte. 2010 zeigte ein Betroffener den Geistlichen an. Er warf O. vor, ihn als Kindergartenkind Ende der 1970er Jahre missbraucht zu haben. 2011 erhielt er in Anerkennung des Leids 15.000 Euro, das Dreifache des Regelsatzes.

 

Woelki: Betroffener wollte nicht an Aufklärung mitwirken

 

Woelki erklärte, dass der beschuldigte Pfarrer aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht vernehmungsfähig gewesen sei. Ein zweiter Schlaganfall und eine fortgeschrittene Demenz hätten eine Konfrontation zur Aufklärung des Falles unmöglich gemacht. Dies habe eine kanonische Voruntersuchung verhindert. Zudem habe der Betroffene nicht an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken wollen und nicht einmal eine Konfrontation von Pfarrer O. gewünscht. Auch andere Möglichkeiten zur Aufklärung, etwa durch Zeugen, seien nicht vorhanden gewesen.

Unterdessen prüft Münsters Bischof Felix Genn laut dem Internetportal „Kirche-und-Leben.de“ offenbar, ob er gegen Woelki kirchenrechtliche Untersuchungen aufnehmen wird. Als dienstältester Bischof in der Kölner Kirchenprovinz müsste er dazu aber laut dem Kirchenrecht zuvor eine Anzeige erhalten, dass der Kardinal Untersuchungen gegen den beschuldigten Kleriker unterlassen habe.

 

Vorwürfe auch gegen Meisner

 

Auch Woelkis Vorgänger Meisner hat laut der Zeitung Schritte unterlassen, die Kirchenrecht und bischöfliche Leitlinien vorschreiben. Hier verwies das Erzbistum laut Bericht ebenfalls auf den Gesundheitszustand von O. und den Wunsch des Opfers.

Dem widersprach im „Stadt-Anzeiger“ der Tübinger Kirchenrechtler Bernhard Anuth. Zumindest hätte das Umfeld des Beschuldigten angehört werden können. Auch fragmentarische Ergebnisse seien an den Vatikan zu leiten, der dann über ein kirchenrechtliches Strafverfahren zu entscheiden habe.

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