Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf

Abtreibung: Regierung will Belästigung vor Arztpraxen verbieten

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Radikale Abtreibungsgegner vor Frauenarzt-Praxen: Das will die Bundesregierung verbieten. Das Kabinett hat einen Entwurf gebilligt, der nun im Bundestag beschlossen werden muss. Auch eine Strafe soll es geben. Die kann teuer werden.

Die Bundesregierung geht gesetzlich gegen die Methoden von radikalen Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern vor. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne), wonach die sogenannten Gehsteigbelästigungen verboten werden.

Paus erklärte nach dem Kabinettsbeschluss: “Vor Beratungsstellen, Praxen und Kliniken müssen wir schwangere Frauen wirksam vor Belästigungen und unzumutbaren Einflussnahmen schützen.” Hier habe die Meinungsfreiheit ihre Grenzen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Frauen ungehindert eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen können und ungehinderten Zugang haben müssen zu Praxen, die Abbrüche vornehmen.

Entwurf: 100 Meter Abstand

Dazu ist eine Abstandsregel von 100 Metern zu Praxen oder Eingängen von Kliniken oder Beratungsstellen vorgesehen. In diesem Bereich sollen die Belästigungen der selbsternannten Lebensschützer verboten werden. Dazu zählt, Schwangere und Mitarbeitende von Beratungsstellen, Kliniken oder Arztpraxen am Betreten der Gebäude zu hindern, Frauen gegen ihren Willen anzusprechen, sie einzuschüchtern und von einer Abtreibung abhalten zu wollen. Verstöße gegen die Verbote werden mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld sanktioniert. Der Entwurf muss nun im Bundestag beraten werden.

Paus betonte, die Abwägung zwischen den Grundrechten der Frauen und dem Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sei in enger Abstimmung mit dem Innen- und dem Justizministerium getroffen worden.

Regierung lässt Paragraf 218 überprüfen

Abtreibungen sind im Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches geregelt, wonach sie zwar grundsätzlich verboten sind, nach vorheriger Beratung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche aber ohne Strafe bleiben. Die Ampel-Koalition lässt diese Regelung derzeit durch eine von ihr eingesetzte Kommission prüfen. SPD, Grüne und FDP hatten außerdem vereinbart, gegen die Belästigungen schwangerer Frauen durch Abtreibungsgegnerinnen und -gegner gesetzlich vorzugehen.

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