„Dignitas infinita“ - Glaubensdikasterium legt Dokument zu Menschenwürde vor

Neues Vatikan-Dokument zu Gender, Zeugung, Sterbehilfe

Anzeige

Seit mehr als 15 Jahren hat sich die Glaubensbehörde im Vatikan nicht mehr grundsätzlich zu Fragen der Sexualmoral und der Bioethik geäußert. Nun kommt eine neue Erklärung mit Orientierungen zu alten und neuen Themen.

Die katholische Kirche lehnt Leihmutterschaft und medizinische Geschlechtsumwandlungen grundlegend ab. Zudem bleibt sie bei ihrem strikten Nein zu Abtreibung und Sterbehilfe. Ihre Position begründet sie in einer am Montag im Vatikan veröffentlichten Erklärung mit der Pflicht zur Verteidigung der von Gott gegebenen Menschenwürde.

Das rund 25 Seiten lange Papier mit dem Titel „Dignitas infinita“ wurde vom Präfekten des Glaubensdikasteriums im Vatikan, Kardinal Victor Fernandez, unterzeichnet und von Papst Franziskus am 25. März genehmigt. Es enthält erstmals eine umfassende Darstellung aller Verstöße gegen die Menschenwürde aus Sicht der katholischen Kirche.

Aufruf an Staaten

Dazu zählen ferner Ausbeutung von Arbeitern, Menschenhandel, Umweltzerstörung, sexueller Missbrauch innerhalb und außerhalb der Kirche, Gewalt gegen Frauen, Krieg und die Todesstrafe. Zur Begründung verweist die Erklärung auf die biblische Lehre von der Gottesebenbildlichkeit des Menschen, auf universal gültige ethische Prinzipien und auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948.

In dem neuen Text ruft der Vatikan Staaten und Regierungen dazu auf, die ursprüngliche Idee der Menschenwürde zu verteidigen. Es sei „die Pflicht der Staaten, sie nicht nur zu schützen, sondern auch jene Bedingungen zu gewährleisten, die notwendig sind, damit die Menschenwürde sich in der ganzheitlichen Förderung der menschlichen Person entfalten kann“. Die Achtung der Menschenwürde sei die „unverzichtbare Grundlage für die Existenz jeder Gesellschaft, die den Anspruch erhebt, sich auf ein gerechtes Recht und nicht auf Macht zu gründen“.

„Geschlechtsverändernder Eingriff“

Zum Thema Transgender heißt es in der Erklärung, dass „jeder geschlechtsverändernde Eingriff in der Regel die Gefahr birgt, die einzigartige Würde zu bedrohen, die ein Mensch vom Moment der Empfängnis an besitzt“. Als einzige mögliche Ausnahme nennt die Erklärung Fälle, in denen „eine Person mit bereits bei der Geburt vorhandenen oder sich später entwickelnden genitalen Anomalien sich für eine medizinische Behandlung zur Behebung dieser Anomalien entscheiden kann“.

In Sachen Leihmutterschaft unterstreicht der Text erneut die ablehnende Haltung der katholischen Kirche. Diese Praxis verletze sowohl die Würde des Kindes als auch die der Frau, die ein Kind im Auftrag anderer austrage.

Das Kind werde „zu einem bloßen Objekt“, die austragende Mutter werde „von dem Kind, das in ihr heranwächst, losgelöst und zu einem bloßen Mittel, das dem Profit oder dem willkürlichen Wunsch anderer unterworfen ist“. Dies widerspreche „der grundlegenden Würde eines jeden Menschen und seinem Recht, immer als er selbst anerkannt“ und niemals als Instrument für etwas anderes benutzt zu werden.

Weitere Berichterstattung folgt.

Anzeige