Beide Bischöfe leiten gemeinsam einen Rat ökumenischer Theologen

Abtreibung: Overbeck und evangelischer Bischof gegen Position der EKD

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Der Rat der Evangelischen Kirche kann sich liberalere Abtreibungsregeln vorstellen. Dem widersprechen der ehemalige evangelische Kirchenpräsident der Pfalz, Christian Schad, und der katholische Essener Bischof Franz-Josef Overbeck, die einen ökumenischen Theologen-Rat leiten.

Der Vorstoß der evangelischen Kirche zu liberaleren Abtreibungsregeln stößt auf prominenten Gegenwind. Die bischöflichen Vorsitzenden des „Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologinnen und Theologen“ (ÖAK) sprechen sich für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen im Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs aus.

Diese stellten ein „fein austariertes Konzept dar, das dazu dient, den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens ebenso wie die Rechte der Frau sicherzustellen“, heißt es in einer Erklärung. Unterzeichner sind der katholische Bischof von Essen, Franz-Josef Overbeck, und der ehemalige evangelische Kirchenpräsident der Pfalz, Christian Schad.

“Erhebliche Gefahr”

Eine Regelung außerhalb des Strafrechts berge zudem die „erhebliche Gefahr, die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens dann in Konsequenz auch im Hinblick auf andere Lebenssituationen abzustufen und damit aufzuweichen“, heißt es weiter.

Wenn Abtreibung grundsätzlich strafbar sei, helfe das, „das Lebensrecht des ungeborenen Kindes im Bewusstsein der Menschen, der Gesellschaft und des Staates wachzuhalten“. Die Tatsache, dass der Schwangerschaftsabbruch bei Einhaltung der Maßgaben – etwa zur Beratungspflicht – dennoch straffrei bleibe, gewährleiste, dass auch „die Rechte der Frau nicht in ungerechtfertigter Weise beeinträchtigt werden“.

“Funktionierender Kompromiss”

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland hatte in einer Stellungnahme für eine Kommission der Bundesregierung erklärt, er könne sich unter bestimmten Bedingungen eine Regelung außerhalb des Strafrechts vorstellen. Eine solche Regelung soll die Kommission finden.

Schad und Overbeck betonten weiter, bei aller Kritik an Paragraf 218 sei „unbedingt zu beachten, dass man einen gesellschaftlichen Kompromiss, der sich als weitgehend konsensfähig und auch nach einer längeren Geltungsdauer noch immer als tragfähig erwiesen hat, nicht unbedacht aufkündigen sollte“: Die Gefahr einer Vertiefung gesellschaftlicher Spaltung sei erheblich, wie der Blick auf andere Länder zeige.

Der Theologen-Arbeitskreis

Die Erklärung von Franz-Josef Overbeck und Christian Schad im Wortlaut.

Der 1946 gegründete ÖAK ist ein unabhängiges wissenschaftlich arbeitendes Gremium, in dem rund 30 Theologinnen und Theologen mitarbeiten. Overbeck und Schad sind die bischöflichen Vorsitzenden. Die wissenschaftliche Leitung liegt bei der evangelischen Theologin Christine Axt-Piscalar und der katholischen Theologin Dorothea Sattler von der Universität Münster.

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