Klarstellung kirchlicher Behörden des Bistums Münster

Auflagen und Strafdekret für Ex-Pfarrer von Lindern in Nordenham

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Im Fall eines Priesters, der seit kurzem in Nordenham tätig ist, war der Eindruck entstanden, alle Dekrete gegen ihn seien aufgehoben. Das stimmt nicht, stellen kirchlich Zuständige aus Vechta und Münster klar.

Wegen grenzverletzenden Verhaltens steht ein Priester der Pfarrei St. Willehad Nordenham im Kreis Wesermarsch weiter unter Auflagen. Zudem habe er ein kirchliches Strafdekret zu erwarten, stellen das Offizialat Vechta und der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, klar.

Sie reagieren auf Medienberichte, wonach angeblich alle bischöflichen Dekrete aufgehoben seien. Zugleich betonen die kirchlich Zuständigen, es sei immer um Vorwürfe der Grenzverletzung und nicht des sexuellen Missbrauchs gegangen.

Die Auflagen

Der frühere Pfarrer von St. Katharina in Lindern im Kreis Cloppenburg, K., ist seit kurzem als Priester in Nordenham tätig. Die Gremien der dortigen Pfarrei seien ausführlich über den korrekten Stand des kirchlichen Verfahrens informiert worden, betont das Offizialat.

Die Erklärung stellt klar, dass die von Bischof Felix Genn formulierten Auflagen „uneingeschränkt“ weiter gelten: K. darf bis Ende 2026 keine weiblichen Einzelpersonen unter 27 Jahren in seiner Wohnung empfangen oder im Rahmen anderer Verabredungen wie Einladungen oder Ausflüge treffen. Pilgerreisen und sonstige religiöse Veranstaltungen darf er nur zusammen mit anderen Erwachsenen begleiten. Zudem muss K. weiterhin eine Beratung aufsuchen, was durch die Interventionsstelle des Bistums Münster nachgehalten wird.

Vatikan kündigt Strafdekret an

Vor wenigen Tagen haben laut Erklärung die zuständigen Stellen im Vatikan mitgeteilt, gegen K. sei ein Strafdekret zu erlassen. Der Inhalt werde derzeit erarbeitet. Das Bistum Münster hatte den Fall nach eigenen Angaben nach Abschluss der kirchenrechtlichen Voruntersuchung im Mai 2023 nach Rom weitergeleitet.

Der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings, kommentiert ferner die in Medien zitierte Aussage von Pfarrer K., es habe eine „einvernehmliche Beziehung“ zwischen ihm und der in diesem Fall betroffenen jungen Frau gegeben. Sollte K. dies gesagt haben, sei das nach Ansicht von Frings „ein Unding und vor dem Hintergrund der Faktenlage, die ich kenne, für die betroffene Frau eine Zumutung“. Von Einvernehmen könne „in meinen Augen keine Rede sein“.

Die Vorgeschichte

Das Offizialat und Frings teilen mit, die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, die bundesweit für Fälle in der katholischen Kirche zuständig ist, habe einer betroffenen Frau 2022 eine Zahlung für erlittenes Leid zugebilligt – „unabhängig von einer strafrechtlichen Bewertung der Vorwürfe“. Deshalb habe das Bistum Münster damals eine neuerliche Untersuchung der Vorfälle initiiert und K. beurlaubt. Der Geistliche hatte zunächst den Verzicht auf die Pfarrstelle in Lindern abgelehnt.

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