Priester kehrt trotz Vorwurfs grenzverletzenden Verhaltens nach Lindern zurück

Genn fordert beurlaubten Pfarrer zu Amtsverzicht auf - der lehnt ab

  • Trotz der Aufforderung von Bischof Felix Genn, auf sein Amt zu verzichten, wird der Pfarrer von St. Katharina in Lindern auf seinen Posten zurückkehren.
  • Nach Vorwürfen grenzverletzenden Verhaltens war der Geistliche im Sommer 2022 beurlaubt worden.
  • Auch die Gremien der Pfarrei sahen keine Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

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Trotz der Aufforderung von Bischof Felix Genn, auf sein Amt zu verzichten, wird der Pfarrer von St. Katharina im niedersächsischen Lindern auf seinen Posten zurückkehren. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bistums Münster und des Bischöflich Münsterschen Offizialats in Vechta hervor. Demnach war der Pfarrer im August 2022 wegen eines Vorwurfs grenzverletzenden Verhaltens beurlaubt worden.

Einer Betroffenen aus dem Jahr 2010 sei 2022 eine fünfstellige Anerkennungszahlung durch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen zuerkannt worden, heißt es in der Meldung. Darauf folgende Medienberichte hätten überdies dazu geführt, dass sich eine weitere Person wegen grenzverletzenden Verhaltens durch den Priester gemeldet habe.

„Verhalten hat deutlich Schutzpflichten widersprochen“

Laut Bistum hätten Untersuchungen zwar keine neuen Anhaltspunkte für straf- oder kirchenrechtliche Sanktionen ergeben, heißt es in der Pressemitteilung. Gleichwohl habe das Verhalten des Pfarrers „in beiden Fällen deutlich den Schutzpflichten eines Seelsorgers in vertraulichen seelsorgerlichen Beziehungen“ widersprochen.

Aus diesem Grund habe sich Bischof Genn „eine weitere Tätigkeit des Priesters als Pfarrer in Lindern nicht mehr vorstellen“ können und ihn „mit Nachdruck zum Verzicht auf das Amt des Pfarrers aufgefordert“. Auch die Beratungsgremien des Bischofs hätten das empfohlen. Überdies haben die Gremien der Pfarrei laut Pressemitteilung erklärt, „nicht mehr vertrauensvoll mit dem Pfarrer zusammenarbeiten zu können“.

Genn erlässt Auflagen

Ein vom Bischof zum Pfarrer ernannter Priester kann nicht ohne Weiteres vom Bischof abgesetzt werden. „Das Bistum hat die kirchenrechtlichen Chancen für eine Abberufung des Pfarrers geprüft“, erklärte Philipp Ebert, Pressesprecher des Offizialats in Vechta, auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“. Leitende Pfarrer hätten im Kirchenrecht eine starke Stellung. „Das Bistum hat daher zum jetzigen Zeitpunkt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bei einer Abberufung gesehen.“

Im konkreten Fall habe Bischof Genn Auflagen für die Rückkehr des Geistlichen nach Lindern erlassen. Demnach darf der Pfarrer vier Jahre lang keinerlei Einzelkontakt mit jungen Frauen bis zum Alter von 27 Jahren haben. Zudem übernehme der Priester die Hälfte der im Frühjahr 2022 einer Frau zuerkannten fünfstelligen Anerkennungsleistung. Darüber hinaus werde er verpflichtet, weiterhin regelmäßige Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung werde von der Interventionsstelle des Bistums Münster begleitet.

Das Bistum kündigte an, den gesamten Vorgang an die zuständige Kommission im Vatikan weiterzuleiten. Wann der Pfarrer in sein Amt in Lindern zurückkehrt, werde noch mit den Gremien der Pfarrei geklärt.

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