Meldungen bei Onlineportal und Hotline nach Veröffentlichung der Missbrauchsstudie

Bistum Münster: Zwölf Missbrauchs-Hinweise an Staatsanwaltschaft

  • Zwölf Hinweise auf Fälle sexuellen Missbrauchs hat das Bistum Münster seit Veröffentlichung der Missbrauchsstudie an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
  • Ob sie strafrechtlich relevant sind, wird nun dort entschieden, berichtet das Bistum.
  • Bischof Felix Genn hat sich unterdessen vertraulich mit rund 50 Betroffenen ausgetauscht.

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Bei zwölf Hinweisen zu Fällen sexuellen Missbrauchs seit der Veröffentlichung des Missbrauchs-Gutachtens Mitte Juni hat das Bistum Münster die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Elf davon hatten sich über das eigens eingerichtete Meldeportal www.anonym-missbrauch-melden.de geäußert. Das berichtet die Bischöfliche Pressestelle in einem Zwischenfazit. Inwiefern diese Meldungen noch nicht verjährte Fälle oder strafrechtlich relevante Handlungen betreffen, entscheidet nun die Staatsanwaltschaft. Das digitale Meldeportal ist weiterhin erreichbar.

Bei sechs der Meldungen sei es möglich gewesen, sie konkreten Personen zuzuordnen, so das Bistum. Die übrigen seien "nur schwer auswertbar hinsichtlich Ort und beschuldigter Person".

24 namentliche Meldungen bei der Hotline

Insgesamt habe es 48 Meldungen gegeben, davon 37 bei einer ebenfalls eigens eingerichteten Hotline. In einem dieser telefonisch geschilderten Fälle sei ebenfalls die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden, wenngleich die anrufende Person lediglich einen Ort genannt, nicht aber eine konkrete Person beschuldigt habe. Alle anderen Meldungen hätten bereits bekannte Sachverhalte betroffen.

Während es sich bei einem Drittel der Anrufe um anonyme Unmutsäußerungen und Beschimpfungen gehandelt habe, seien 24 namentliche Meldungen an die Interventionsstelle des Bistums weitergeleitet worden. Deren Mitarbeitende hätten Kontakt mit den erreichbaren Anrufenden aufgenommen. Wer von ihnen in einem anderen Bistum lebt, sei mit den dortigen Stellen in Kontakt gebracht worden.

Bistum: Kein Anstieg der Meldungen im Vergleich

Insgesamt haben sich nach Aussage des Bistums seit der Veröffentlichung der Missbrauchsstudie Mitte Juni nicht mehr Personen gemeldet als im Vergleichszeitraum zuvor. Das Bistum weist darauf hin, dass die Anrufenden durch eine der drei unabhängigen Ansprechpersonen oder Mitarbeitende der Interventionsstelle begleitet werden. Auf Wunsch werde auch anwaltliche Beratung oder Begleitung bereitgestellt und die Kosten dafür übernommen.

Was geschieht mit Gräbern von Verantwortlichen?

Bischof Felix Genn hat sich den Angaben zufolge nach Veröffentlichung der Studie mit etwa 50 Betroffenen zu einem "persönlichen und vertraulichen Gespräch" getroffen. Derzeit werde überlegt, ob es weitere solche Treffen geben wird. "Das entscheiden vor allem die Betroffenen", heißt es.

Zur Frage, wie mit den Gräbern verstorbener Amtsträger, die nachweislich für Vertuschung von Missbrauchsfällen verantwortlich waren, im Dom und auf dem Domherrenfriedhof umgegangen wird, gebe es erste Vorschläge aus den Reihen der Betroffenen. Dazu bitte Genn ausdrücklich um weitere Ideen von Betroffenen.

Ansprechpersonen für Fälle sexuellen Missbrauchs
Aktuell stehen im Bistum Münster als Ansprechpersonen bei Fällen sexuellen Missbrauchs zur Verfügung:
die Sozialarbeiterin Hildegard Frieling-Heipel (Tel.: 0173/16 43 969),
die Theologin und Supervisorin Margret Nemann (Tel.: 0152/57 63 85 41)
und der Pädagoge und Supervisor Bardo Schaffner (0151/43 81 66 95).
Die Ansprechpersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie geben nur die Informationen weiter, von denen die betroffenen Menschen dies auch wollen.

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