Erst nach Anerkennung des Leids Ermittlungen gegen Geistlichen im Oldenburgischen

Bischof Genn beurlaubt Priester wegen grenzüberschreitenden Verhaltens

Anzeige

Bischof Felix Genn hat einen Priester des Bistums Münster, der derzeit im Offizialatsbezirk Oldenburg (Lindern) tätig ist, mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Ihm wird grenzverletzendes Verhalten gegenüber einer Volljährigen im Jahr 2010 vorgeworfen. Nach der „Anerkennung des Leids“ will das Bistum nun doch ermitteln und den Fall nach Rom melden.

Bischof Felix Genn hat einen Priester des Bistums Münster, der laut Pressemitteilung der Diözese vom 10.8.2022 derzeit im Offizialatsbezirk Oldenburg (Lindern) tätig ist, mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Das berichten die Pressestellen des Bistums Münster und des Bischöflich Münsterschen Offizialats in Vechta in einer gleichlautenden Erklärung.

Dem Priester werde ein grenzüberschreitendes Verhalten aus dem Jahr 2010 vorgeworfen. Er habe dies eingeräumt und selber um die Beurlaubung gebeten, so das Bistum. Laut der Mitteilung wird nun zunächst eine kirchenrechtliche Voruntersuchung durchgeführt werden. Bis zu deren Abschluss seien dem Priester alle priesterlichen Tätigkeiten untersagt.

Der Hintergrund

Der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, nennt in der Pressemitteilung einige Hintergründe zu dem Fall. Demnach gab es bereits 2010 eine Meldung beim Bistum Münster. „Seinerzeit gab es auch polizeiliche Ermittlungen, die allerdings eingestellt wurden, weil die betroffene Person volljährig war“, so Frings laut Pressemitteilung des Bistums.

Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung oder eine Weiterleitung des Falls nach Rom sei 2010 aus diesem Grund nicht erfolgt. Frings äußert sich demnach überzeugt davon, dass das Vorgehen des Bistums formal den damaligen Regelungen entsprach.

Kommission erkannte das Leid im Mai 2022 an

Die betroffene Person, der gegenüber sich der Priester mutmaßlich grenzverüberschreitend verhielt, habe sich im November 2021 an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) gewandt und einen Antrag auf Leistungen in Anerkennung des Leids gestellt.

Laut Frings hat die UKA Ende Mai 2022 entschieden, dass der betroffenen Person eine Anerkennungszahlung im unteren fünfstelligen Euro-Bereich zusteht. „Die Zahlung ist inzwischen erfolgt“, sagt Frings.

Priester soll Anerkennungszahlung übernehmen

Der Interventionsbeauftragte betont laut der Pressemitteilung des Bistums, die Entscheidung der UKA und die Zahlung sei anerkannt worden, dass die betroffene Person Opfer eines grenzüberschreitenden Verhaltens wurde. „Damit haben wir einen anderen Sachstand als 2010“, erklärt Frings. Aus diesem Grund habe Bischof Genn nun die Beurlaubung ausgesprochen. Warum zwischen der Entscheidung der UKA und der jetzigen Beurlaubung des Geistlichen mehr als zwei Monate vergingen, erklärt das Bistum nicht.

Frings kündigte an, dass „unmittelbar eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet wird“. „Dann wird der Fall zur abschließenden Prüfung nach Rom weitergeleitet werden“, sagt Frings. Zudem solle der Priester aufgefordert werden, die Zahlung zur Anerkennung des Leids an die Betroffene, die erst einmal das Bistum geleistet habe, selbst zu übernehmen.

In der Pressemitteilung wird erklärt, dass sich das grenzüberschreitende Verhalten nicht in der Pfarrei ereignet hat, in welcher der Priester bis jetzt im Dienst war. Die kirchlichen Gremien der Pfarreien, in denen der Priester tätig war, seien vorab informiert worden, heißt es abschließend.

Anzeige