Interventionsbeauftragter des Bistums berichtet von Verschwiegenheitswunsch des Betroffenen

Missbrauchsvorwürfe: Stadt Horstmar ebnet Grab eines Priesters ein

  • Die Stadt Horstmar (Kreis Steinfurt) hat das Grab eines 1964 verstorbenen Priesters wegen Missbrauchsvorwürfen einebnen lassen.
  • Ein Betroffener hatte sich dem Bürgermeister anvertraut und auch mit dem Interventionsbeauftragten des Bistums, Peter Frings, gesprochen.
  • Dieser berichtet, der Betroffene habe um absolute Verschwiegenheit seitens des Bistums gebeten.

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Die Stadt Horstmar im Kreis Steinfurt hat das Grab eines 1964 verstorbenen katholischen Geistlichen wegen Missbrauchsvorwürfen einebnen lassen. Im Januar hatte sich ein mutmaßlicher Betroffener bei Bürgermeister Robert Wenking gemeldet, wie dieser den "Westfälischen Nachrichten" berichtete. Der Mann habe erklärt, von dem Priester als Kind sexuell missbraucht worden zu sein. Der Seelsorger war ab Mitte der 1940er Jahre fast zwei Jahrzehnte in der Pfarrei tätig gewesen.

Wenking nahm laut Zeitung Kontakt zu Peter Frings auf, dem Interventionsbeauftragten des Bistums Münster. Das Ehrengrab auf dem städtischen Friedhof sei dann im Februar beseitigt worden. Dem Bürgermeister habe schon in den 1990er Jahren ein anderer, mittlerweile verstorbener Betroffener erzählt, der Geistliche habe ihn missbraucht.

Frings: Betroffener bat um absolute Verschwiegenheit

Auf Anfrage von "Kirche-und-Leben.de" berichtete Frings, auch mit einem Betroffenen vor Ort gesprochen zu haben. Über den beschuldigten Priester gab es nach Frings' Auskunft keine Informationen in den Akten. "Die Entscheidung über eine Grabeinebnung liegt allerdings nicht beim Bistum, sondern bei der Stadt Horstmar." Die Liegezeit sei jedoch ohnehin schon vor einigen Jahren abgelaufen gewesen.

Frings berichtet, dem Betroffenen sei es im Gespräch mit ihm ausschließlich darum gegangen, seine Information an das Bistum zu geben. Die Person habe das Bistum um "absolute Verschwiegenheit" gebeten. "Das habe ich ihm zugesagt", erklärt Frings. Das Bistum werde daher nicht weiter tätig. So sei es mit dem Betroffenen abgesprochen.

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