Frings: „Umgang mit dem Fall ist Fehler, aus dem wir lernen müssen“

Bad Waldliesborn: Emotionale Diskussion über sexuellen Missbrauch

Mehr als 200 Menschen der Gemeinde St. Josef, die zur Pfarrei St. Margareta Wadersloh gehört, kamen am Donnerstagabend in Bad Waldliesborn zusammen um über den Missbrauchsfall in ihrer Gemeinde zu sprechen. Der Fall war jetzt erst bekannt geworden.

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„Wir haben seitens des Bistums die Auflagen für den des Missbrauchs beschuldigten Pfarrer nicht präzise genug formuliert. Es wurde nicht deutlich, wie sie umzusetzen sind. Deswegen konnte auch nicht kontrolliert werden, ob sie eingehalten wurden. Das ist ein Fehler, aus dem wir lernen müssen“. Das hat Peter Frings, Interventionsbeauftragter des Bistums Münster, Donnerstagabend im Pfarrheim „Die Brücke“ in Bad Waldliesborn betont.

Auf Einladung des leitenden Pfarrers Martin Klüsener kamen mehr als 200 Menschen der Gemeinde St. Josef, die zur Pfarrei St. Margareta Wadersloh gehört, um über den Fall in ihrer Gemeinde zu sprechen. Am Wochenende war in Kevelaer ein Brief einer Betroffenen verlesen worden, die in den 1980er-Jahren von einem damaligen Kaplan sexuell missbraucht worden war. Der inzwischen emeritierte Pfarrer war zuletzt in der Pfarrei in Wadersloh und in der Gemeinde in Bad Waldliesborn tätig. 

 

Vorwurf der mangelnden Transparenz

 

Betroffen, schockiert, wütend, traurig, fassungslos, hilflos – emotional war die Atmosphäre am Abend in der „Brücke“. Viele Menschen meldeten sich zu Wort, immer wieder ging es um mangelnde Transparenz und Inkonsequenz des Bistums im Umgang mit dem beschuldigten Priester. Warum durfte er trotz der Auflagen noch immer Gottesdienste feiern? Warum hat man das nicht kontrolliert? Auch Kritik am System Kirche im Umgang mit Missbrauchsfällen kam zur Sprache: „Warum verändern wir uns als Kirche nicht?“, fragte eine Besucherin. 

Auf die Forderung nach der Entlassung des Beschuldigten, erklärte Frings: „Das Kirchenrecht sieht vor, Fälle wie den des beschuldigten Priesters nach Rom zu melden. Das ist geschehen.“ Das Kirchenrecht sehe allerdings auch vor, dass Grundlage für die Entlassung eines Priesters eine strafrechtliche Verurteilung sei. Diese gebe es nicht und „kirchenrechtlich ist eine Entlassung derzeit nicht möglich.“

 

Frings räumte Fehler des Bistums im Umgang mit dem Fall ein

 

Frings räumte Fehler des Bistums im Umgang mit dem Fall des sexuellen Missbrauchs ein, verteidigte aber die Entscheidung, dass das Bistum die Staatsanwaltschaft nicht eingeschaltet habe, als sich die Betroffene im Jahr 2010 beim Bistum meldete. „Das hat die Betroffene ausdrücklich untersagt,“ machte er klar und erklärte: „Jeder Verdachtsfall wird vom Bistum an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet – es sei denn, die Betroffenen untersagen es. Wir bieten Betroffenen zudem immer die Möglichkeit einer unabhängigen anwaltlichen sowie einer psychologischen Beratung und Betreuung an.“

Auch auf die Studie, die das Bistum an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Auftrag gegeben hat, wies er hin: „In dieser unabhängigen, wissenschaftlichen Untersuchung werden bis 2022 alle Akten aufgearbeitet.“

 

Präventionsschulungen weiterhin ausbauen

 

Wiederholt wurde an dem Abend betont, dass es gerade jetzt noch wichtiger geworden sei, die Präventionsarbeit weiter auszubauen. „Wir engagieren uns hier vor Ort, um Kinder und Jugendliche zu stärken, zu signalisieren, dass wir sensibel und aufmerksam sind und führen regelmäßig Präventionsschulungen durch“, erklärte Dominik Potthast, Präventionsfachkraft Pfarrei St. Margareta Wadersloh. „Sexueller Missbrauch darf keine Chance haben.“

Hinweis für mögliche weitere Betroffene
Der Interventions-Beauftragte des Bistums Münster, Peter Fring, bittet darum, dass sich möglicherweise andere Betroffene bei den unabhängigen Ansprechpersonen für Verfahren bei Fällen sexuellen Missbrauchs melden: Bernadette Böcker-Kock: 0151-63404738; Bardo Schaffner: 0151-43816695.

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