Ermittlungen gegen entpflichteten Pfarrer werden geprüft

Bedburg-Hau: Staatsanwaltschaft entscheidet kommende Woche

Im Fall des entpflichteten Pfarrers von Bedburg-Hau wird die Staatsanwaltschaft erst in der kommenden Woche entscheiden, ob sie ein förmliches Ermittlungsverfahren aufnimmt. Das erklärte der Klever Oberstaatsanwalt Günter Neifer auf Anfrage.

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Im Fall des entpflichteten Pfarrers von Bedburg-Hau wird die Staatsanwaltschaft erst in der kommenden Woche entscheiden, ob sie ein förmliches Ermittlungsverfahren aufnimmt. Das erklärte der Klever Oberstaatsanwalt Günter Neifer auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“.

Es lägen zwei Anzeigen vor. Die eine stamme von einem fast volljährigen jungen Mann, die andere habe das Bistum Münster gestellt. Sie sei in Münster eingegangen, aber zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Kleve weitergeleitet worden.

 

Entscheidung „nach rechtlichen und nicht nach moralischen Kriterien“

 

Die Anzeigen beziehen sich auf denselben Sachverhalt. „Es handelt sich um Anzeigen wegen Beleidigung, hervorgerufen durch einen Chatverlauf im Handy“, sagte Neifer. Ob der Chatverlauf strafrechtlich relevant sei, werde noch bewertet.

Die Strafverfolgungsbehörde sei noch zu keiner endgültigen Position gelangt. Ein Grund sei, dass das Bistum Münster am Dienstag angekündigt hatte, Informationen zu Sachverhalten nachzureichen, die längere Zeit zurückliegen. Erst wenn alle Unterlagen geprüft seien, werde die Staatsanwaltschaft eine Entscheidung treffen. Der Oberstaatsanwalt machte deutlich, dass die Behörde – jenseits aller Brisanz des Falls – nach strafrechtlichen und nicht nach moralischen Kriterien entscheiden werde.

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