Johannes Norpoth widerspricht Sicht der Bischofskonferenz

Betroffenensprecher: Neu über Höhe kirchlicher Zahlungen verhandeln

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Trotz des hohen Kölner Landgerichts-Urteils von 2023 und der hohen Einzelzahlung des Bistums Augsburg 2024: Die Bischöfe wollen nicht neu über die Höhe kirchlicher Zahlungen an Betroffene verhandeln. Deren Sprecher Johannes Norpoth sieht das ganz anders.

Anders als die Deutsche Bischofskonferenz hält der Sprecher des Betroffenenbeirats bei der Bischofskonferenz, Johannes Norpoth, eine weitere Grundsatzdebatte über die Höhe kirchlicher Zahlungen an Missbrauchs-Betroffene für notwendig. „Eigentlich fängt sie gerade erst an“, sagte Norpoth dem Kölner „Domradio“.

Er kritisierte das aus manchen Bistümern zu hörende Argument, höhere Zahlungen könnten ärmere Diözesen in den Ruin treiben: „Solange deutsche Bistümer und insbesondere Bischöfe nicht offen über ihre tatsächlichen Vermögenswerte sprechen, wie sie es gerade aktuell tun, solange werde ich jedes Argument oder jede Richtung, die dahin geht, dass sie nicht so viel zahlen können, entweder mit einem Lächeln oder aber mit einem Kopfschütteln beantworten.“

Zahlung in Augsburg

Am Dienstag hatte das Bistum Augsburg nach längerem Zögern angekündigt, 150.000 Euro an einen Betroffenen zu zahlen. Zugleich hatte es gefordert, das Thema müsse auf Ebene der Bischofskonferenz nochmals grundsätzlich diskutiert werden.

Ein Sprecher der Bischofskonferenz hatte dies zurückgewiesen. Die von den Bischöfen beschlossene Praxis und die Höhe der Zahlungen basierten auf Gerichtsurteilen; die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) orientiere sich an Entscheidungen der Justiz. Man gehe davon aus, dass Leistungen höher werden könnten, sollten Gerichte in entsprechenden Prozessen höhere Schmerzensgeldsummen zusprechen.

„Es geht um die Folgen für die Geschädigten“

Die UKA entscheidet, wie viel Geld Missbrauchs-Betroffene in der katholischen Kirche in Deutschland in Anerkennung ihres Leids erhalten. Bei mehr als 50.000 Euro müssen die jeweiligen Bistümer oder Orden zustimmen.

„Schaden ist Schaden und wird an den festzustellenden Folgen des Opfers, also des Geschädigten, ermittelt“, betonte Betroffenensprecher Norpoth. Es gehe nicht um die Frage, wie viel Geld ein Bistum in der Kasse hat. Er fürchte aber, dass es ohne eine gemeinsam erarbeitete Grundsatzlösung immer neue und für Betroffene frustrierende Diskussionen gebe.

Ruf an den Verhandlungstisch

Eine Lösung solle aber zwischen der bischöflichen Fachgruppe und dem Betroffenenbeirat direkt verhandelt werden und nicht über immer neue Interviews oder Erklärungen: „Mir wäre lieb, wenn wir uns statt dieser Kommunikationsformen einfach mal einen Tisch setzen könnten, um in echte Verhandlungen zu finden.“ Er wünsche sich, so Norpoth, „echte Verhandlungen zwischen Bischöfen und Betroffenen“ und keine Diskussionen hinter verschlossenen Türen.

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